TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die FUCHS PETROLUB SE und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende für die Stamm- und Vorzugsaktionäre wird trotz eines rückläufigen Konzernergebnisses erneut erhöht und liegt innerhalb der von der SdK favorisierten Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzerngewinns. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Konzernumsatz ist um 8% rückläufig, das Konzernergebnis reduzierte sich um 3%. Hier schlagen sich v.a. corona-bedingte Ergebniseffekte nieder, die im ersten Quartal 2020 das Ergebnis in China, im zweiten Quartal hingegen die von Fuchs adressierten Märkte in Europa und Amerika belastet haben. Gemessen an den Umständen wurde gut gewirtschaftet, was sich auch an einem deutlich positiven Cashflow niederschlägt. Es besteht somit kein Anlass, die Entlastung zu versagen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Unter Verweis auf die Argumentation im TOP 3 kann davon ausgegangen werden, dass der Aufsichtsrat seinen gesetzlichen und aktienrechtlichen Pflichten nachgekommen ist. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen Zustimmung Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Vor dem Hintergrund des § 87 AktG, der eine mehrjährige Bemessungsgrundlage fordert, ist ein Anteil von 45% der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) an der gesamten erfolgsabhängigen Vorstandsvergütung für die SdK nicht akzeptabel. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Vergütungssystem und Änderung von § 16 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Abs. 5 bis Abs. 8 der Satzung) Ablehnung Begründung: Mit dem vorgelegten AR-Vergütungssystem wird zwar die einjährige Tantieme beseitigt, allerdings besteht für AR-Mitglieder die Verpflichtung, 20% des Fixums in Vorzugsaktien des Unternehmens zu investieren. Damit wird lediglich die kurzfristige durch eine langfristige variable Vergütung ersetzt. Da der Aufsichtsrat einer AG deutscher Prägung keine operative Mitverantwortung besitzt und seine Tätigkeit somit mit einem reinen Fixum abgegolten werden sollte, wird die SdK dem Beschlussvorschlag keine Zustimmung erteilen. TOP 8 Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und die Änderungen der Überschrift von § 6 sowie die Änderung von § 6 Abs. 1 und Abs. 2 und § 19 Abs. 6 und Abs. 7 der Satzung Zustimmung Begründung: Gegen die Umstellung auf Namensaktien bestehen keine Bedenken. TOP 9 Beschlussfassung über die Änderungen von § 13 Abs. 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderung hat primär klarstellenden Charakter und ist nicht mit Nachteilen für das Aktionariat verbunden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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