TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern Zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat im Corona-Jahr 2020 die notwendigen Maßnahmen getroffen. Die Entwicklungen insbesondere des Q4/2021 haben die Richtigkeit der Einschätzung belegt. TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in erforderlichem Maße den Vorstand begleitet, was ausweislich des Geschäftsberichts nachweisbar dokumentiert ist. Der Aufsichtsrat hat auf Vorstandsebene personelle Weichen mit Langfristcharakter gestellt. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: PWC prüft die Deutz AG erst seit 2014. Zudem wurde durch den internen Wechsel des AP innerhalb der AP-Gesellschaft die Kontrollfunktion weiterhin gewahrt. Auch gab es neben dem Abschlussprüfungsmandat keine weiteren Steuerberatungsaufträge oder sonstige Beratungsleistungen. Die sonstigen Bestätigungsleistungen liegen auf moderatem Niveau. Daher kann der erneuten Wahl von PWC zugestimmt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG Ablehnung Begründung: Das mithilfe vom Beratungsunternehmen getroffene Vergütungssystem ist mit den Bestimmungen des ARUG II konform und führt nicht zu einer höheren finanziellen Belastung des Unternehmens. Dennoch kann aus Sicht der SdK dem hier zur Wahl vorgelegten Vorstandsvergütungssystem nicht zugestimmt werden. Zum einen fordert die SdK, dass mindestens 70% der variablen Vergütungskomponenten mehrjähriger Natur sind. Bei der Deutz AG sind es jedoch leidglich rund 55%. Zum anderen sind die Altersvorsorgeleistungen aus Sicht der SdK zu hoch. Auch virtuelle Performance Shares sowie Sondervergütungsregelungen sieht die SdK kritisch. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der DEUTZ AG Zustimmung Begründung: Die systemische nicht erfolgsabhängige Vergütung entspricht den Vorgaben. Die Höhe rechtfertigt sich durch die Größe des Unternehmens sowie den aktuellen Mehraufwendungen bei dem Kontrollorgan angesichts der Coronapandemie und deren Auswirkungen. TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat ist ausreichend vorgestellt und erscheint fachlich geeignet. Jedoch besitzt Herr Dr. Maier neben dem Mandat bei der Deutz AG drei weitere Mandate, bei 2 von diesen ist er sogar Vorsitzender. Sollte Herr Dr. Maier überzeugend darlegen können, dass er über ausreichend Zeit für das anspruchsvolle Mandat bei der Deutz AG zukünftig verfügen wird, um den Pflichten des Amtes adäquat nachkommen zu können, so wird die SdK jedoch der Wahl von Herrn Dr. Maier zustimmen können. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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