Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Das bei der Beiersdorf AG augenscheinlich implementierte Konzept einer „ergebnisunabhängigen Basisdividende“ ist mit den SdK-Vorstellungen einer am jährlichen Konzernergebnis je Aktie orientierten und somit schwankenden Ausschüttungspolitik von 40 bis 60% des IFRS-Konzernergebnisses grundsätzlich nicht kompatibel. Allerdings würde auch die SdK in Ausnahmefällen wie der Corona-Pandemie eine gegenüber „Normaljahren“ verringerte Ausschüttung durchaus goutieren, was u. U. für eine Zustimmung zum diesjährigen Beschlussvorschlag spräche. Der Grundkonflikt der unterschiedlichen Vorstellungswelten bezüglich der Dividendenpolitik bleibt dabei bei opulenter Kapitalausstattung des Konzerns aber nichtsdestotrotz bestehen. Damit überwiegen die Gründe für die Ablehnung des Verwaltungsvorschlags.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Berichtsjahr hat sich der Konzern in einem insgesamt pandemiebedingt in beiden Unternehmensbereichen problematischeren Marktumfeld umsatz- und ergebnisseitig gut behauptet. Das berichtete IFRS-Ergebnis je Aktie lag dabei für das Berichtsjahr nun nur noch bei lediglich 2,47 € statt wie in den fünf vergangenen Geschäftsjahren bei um und bei 3,00 €. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, der Free-Cashflow sowie Liquiditätsausstattung und Bilanzrelationen entwickelten sich im Berichtsjahr hingegen überaus solide. Der Beiersdorf-Konzern ist zudem im umfassenden Sinne ein „guter Unternehmensbürger“, was nicht zuletzt an der coronabedingt adaptierten Nachhaltigkeitsagenda „Care Beyond Skin“ deutlich wird. Achillesferse war jedoch im Berichtsjahr der für die Anteilseigner wichtige Total Shareholder Return (TSR). Dieser entwickelte sich in Anbetracht o.g. „Basisdividende“ und der schwachen Kursentwicklung bei insgesamt boomenden Börsen auf Jahresbasis leider leicht negativ.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit aus seinem ausführlichen Bericht erkennbar ist, ist der Aufsichtsrat u.a. in neun Plenumssitzungen sowie diversen Ausschusssitzungen seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen. Neben strategischen (C.A.R.E.+) und operativen Themen spielten hierbei auch Vorstandspersonalia, z.B. in Gestalt des Geschäftsverteilungsplans, von Vergütungsfragen sowie der Bestellung von Frau Hermann eine wichtige Rolle.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft den Konzern bereits seit 2006. Ferner wurden neben den reinen Abschlussprüfungsleistungen im Berichtsjahr auch diverse Nichtprüfungsleistungen, darunter die von der SdK wenig geliebten Steuerberatungsleistungen, durch den Abschlussprüfer erbracht. Damit steht aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung grundsätzlich in Frage. Die SdK fordert in diesem Kontext zur Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung neben dem regelmäßigen Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft (spätestens nach einer Prüfungsdauer von zehn Geschäftsjahren) auch die strikte Trennung von Prüfung und Beratung, idealtypisch also den Verzicht auf jegliche Beratungsmandate für den Abschlussprüfer.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Für die Beurteilung des vorgelegten Vorstandsvergütungssystems ist das Leitbild der SdK, die den Vorstand eher als Unternehmer denn als Angestellten sieht, heranzuziehen. Gemessen daran, wäre das vorgelegte Vergütungssystem mit seiner deutlichen Akzentuierung variabler Bezüge bei nicht zu hohem Fixum, geringen Nebenleistungen und Verzicht auf Leistungen zur Altersvorsorge sicherlich grundsätzlich zustimmungsfähig. Allerdings muss ergänzend zu o.g. Leitbild für die wichtigen erfolgsabhängigen Bezüge noch das Kriterium des langfristigen Interessengleichlaufes zwischen Vorstand und Aktionär, überspitzt formuliert die Auflösung des Principal-Agent-Konflikts, ins Feld geführt werden, wo das zur Beschlussfassung anstehende Vergütungssystem dann leider nicht konsequent genug zu Ende gedacht wurde. So fehlt zum einen die von der SdK geforderte, die langfristige Perspektive garantierende, fast ausschließlich mehrjährige Bemessungsgrundlage für die variablen Bezüge. Zum anderen eine Aktienkomponente, um so den Gleichlauf mit dem auch für die Vorstandsentlastung relevanten TSR des Anteilseigners herzustellen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ein Bestätigungsbeschluss für die mit Zustimmung der SdK in der Vergangenheit implementierte Vergütung des Aufsichtsrats ist aus Sicht der SdK reine Formsache.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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