Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.03.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zum 30. September 2020 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorschlag der Verwaltung kann zugestimmt werden. Die Ausschüttungsquote liegt bei rund 49% und damit im Rahmen der von der SdK anvisierten Quote von 40% - 60% des Konzernjahresergebnisses.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Mitglieder des Vorstandes sind für das letzte Geschäftsjahr aus Sicht der SdK zu entlasten. Sie haben das Unternehmen gut durch die Schwierigkeiten der Corona Pandemie manövriert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Aufsichtsrat kann Entlastung erteilt werden. Er kam seinen Pflichten in ausreichendem Maße nach und hat sich regelmäßig mit dem Vorstand beraten.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der erneuten Bestellung von S&P kann zugestimmt werden. Die Prüfdauer überschreitet noch nicht die von der SdK geforderten Maximaldauer von zehn Jahren. Die Steuerberatungsleistungen liegen mit 49 T € gemessen an den reinen Abschlussprüfungskosten mit 190 T € bei rund 25%. Diese Relation ist aus Sicht der SdK gerade noch akzeptabel. Allerdings fordert die SdK generell, dass Abschlussprüfung und Beratung strikt getrennt werden sollte.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft betreffend die Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrats

 

a) Die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll von drei auf zukünftig vier Mitglieder erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, § 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung (Zusammensetzung, Amtszeit), der zurzeit wie folgt lautet: „(1) Der Aufsichtsrat besteht – soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist - aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“ wie folgt neu zu fassen: „(1) Der Aufsichtsrat besteht – soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist - aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Sitz im Aufsichtsrat wird in der Tagesordnung nicht erklärt. Sicherlich wird hier das Ziel verfolgt, zusätzliche Expertise in den Aufsichtsrat und damit in die Gesellschaft zu bringen. Dies ist aus Sicht der SdK generell begrüßenswert. Allerdings würde die Erweiterung um eine Person dazu führen, dass die Anzahl der Mitglieder mit 4 in Zukunft gerade wäre, was bei Abstimmungen problematisch werden kann. Vorbehaltlich der Erläuterungen der Verwaltung auf der Hauptversammlung, inwieweit diese AR-Erweiterung mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringt, wird die SdK dem TOP 6 a zustimmen.

 

b) Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder künftig auch für eine kürzere Amtsdauer als für die gesetzliche Höchstfrist von fünf Jahren gewählt werden können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, § 10 Absatz 2 der Satzung (Zusammensetzung, Amtszeit), der zurzeit wie folgt lautet: „(2) Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine, auch mehrfache Wiederwahl ist zulässig.“ wie folgt neu zu fassen: „(2) Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung kann eine hiervon abweichende kürzere Amtsdauer beschließen. Eine, auch mehrfache Wiederwahl ist zulässig.“

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch hier wird in der Tagesordnung die Sinnhaftigkeit dieser Klausel nicht weiter detailliert erläutert. Grundsätzlich wäre aus Sicht der SdK eher eine Kontinuität bei den AR-Mitgliedern zu begrüßen und keine gehäuften Wechsel innerhalb des Aufsichtsrates, die auch Unruhe in die Gesellschaft bringen kann. Demgegenüber kann die Hauptversammlung öfter die Leistung der AR-Mitglieder innerhalb einer Wahl bewerten. Sollten die Argumente der Verwaltung für diesen einzufügenden Passus hinsichtlich einer möglichen Amtsdauerverkürzung nachvollziehbar vorgebracht werden, wird die SdK auch diese Satzungsänderung mittragen.

 

 

TOP 7 Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung 

 

Begründung: Frau Prof. Dr. Imke Libon ist aus Sicht der SdK eine geeignete Kandidatin für den Aufsichtsrat. Vorbehaltlich der Zustimmung zu TOP 6a kann auch diesem Punkt zugestimmt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2021 für Bar- und Sachkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Beschluss zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals i.H.v. rund 10% kann zugestimmt werden.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Höhe der gewährten Vorstandsbezüge ist aus Sicht der SdK absolut angemessen. Dem Vergütungssystem des Vorstandes kann dennoch nicht zugestimmt werden. Die SdK lehnt eine Chance of Control (CoC) Klausel generell ab. Des Weiteren sind die zu gewährenden Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit aus Sicht der SdK kritisch zu sehen.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungssystem des Aufsichtsrates ist aus Sicht der SdK zustimmungswürdig, da es sich hierbei um eine rein fixe AR-Vergütung handelt und auch die Höhe in Relation zur Größe der Gesellschaft als angemessen anzusehen ist.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Anpassung der Frist für die Einberufung von Hauptversammlungen und den Zugang des Berechtigungsnachweises sowie entsprechende Satzungsänderungen

 

a)

Zustimmung

 

Begründung: Den Satzungsänderungen zur Einberufung der Hauptversammlung kann zugestimmt werden, da es sich hierbei lediglich um die Anpassung an geltendes Recht handelt.

 

b)

Zustimmung

 

Begründung: Den Satzungsänderungen zur Einberufung der Hauptversammlung kann zugestimmt werden, da es sich hierbei lediglich um die Anpassung an geltendes Recht handelt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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