Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES DER BIOTEST AG UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2020, DES LAGEBERICHTS FÜR DIE BIOTEST AG UND DEN KONZERN, DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 SOWIE DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289A ABS. 1, 315A ABS. 1 HGB.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie auch in den letzten Jahren befürwortet die SdK den Ausfall der Dividende grundsätzlich, so dass dann, nach 2-jährigem Ausfall, das Stimmrecht für die Vorzugsaktionäre aufleben würde. Der Wert des Stimmrechts wäre sicher höher anzusetzen, als die vorgeschlagene Minimal Dividende von € 0,04 je Vorzugsaktie.

 

 

TOP 3 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach wie vor ist der entscheidende Zukunftsfaktor die neue Produktion BNL (Biotest Next Level), deren Erfolg für den weiteren Fortbestand von Biotest existentiell ist. In 2020 wurden dafür Kosten von € 80 Mio. aufgewendet, in die die Erträge der bisherigen Produktion komplett investiert wurden, so dass das operative Ergebnis nach wie vor leicht negativ ist. Trotz einiger nicht unüblichen Verzögerungen scheint BNL einigermaßen im Plan zu sein, so dass erste (Test) Produkte in diesem Jahr produziert werden können. Die Finanzlage ist angespannt, aber vom Großaktionär und begleitenden Banken gedeckt. Die Herausforderungen und Chancen der Pandemie wurden angegangen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten genutzt

 

 

TOP 4 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch für den Aufsichtsrat ist BNL das wichtigste Projekt. Bisher verlief das Mega Projekt einigermaßen nach Plan. Die Finanzierung ist gesichert, so lange keine dramatischen Rückschläge eintreten. Damit scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Den Wechsel von E+Y zu KPMG begrüßt die SdK ausdrücklich.

 

 

TOP 6 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES SYSTEMS ZUR VERGÜTUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich erscheint das Vergütungssystem angemessen zu sein. Allerdings beinhaltet das System keine claw-back Regelung und eine zu großzügige Altersversorgung.

 

 

TOP 7 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Entlohnung des Aufsichtsrats ist zwar eher etwas „großzügig“ aber das System als Ganzes entspricht den Forderungen der SdK.

 

 

TOP 8 ABBERUFUNG DES AUFSICHTSRATSMITGLIEDS XIAOYING (DAVID) GAO

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich kann die SdK die Ergänzungsanträge TOP 8,9,10 zwar zu einem gewissen Umfang nachvollziehen, wird sie aber nicht unterstützen. Wie bereits mehrfach in den letzten Hauptversammlungen ausgeführt hätte Biotest, ohne die Darlehen des Großaktionärs, vermutlich nicht überlebt, da eine externe Finanzierung in diesem Ausmaß nach unserer Auffassung nicht möglich gewesen wäre. Bei aller von der SdK geäußerten Kritik, z.B. an dem Abfindungspreis für die Vorzugsaktien und der Zahlung der Minidividende, erscheint die aktuelle Kritik von Polygon nicht schwerwiegend genug. Der Wechsel des Abschlussprüfers sollte zu einer Klarstellung der angeführten Kritik von Seiten Polygon führen.

 

 

TOP 9 NACHWAHL ZUM AUFSICHTSRAT

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich kann die SdK die Ergänzungsanträge TOP 8,9,10 zwar zu einem gewissen Umfang nachvollziehen, wird sie aber nicht unterstützen. Wie bereits mehrfach in den letzten Hauptversammlungen ausgeführt hätte Biotest, ohne die Darlehen des Großaktionärs, vermutlich nicht überlebt, da eine externe Finanzierung in diesem Ausmaß nach unserer Auffassung nicht möglich gewesen wäre. Bei aller von der SdK geäußerten Kritik, z.B. an dem Abfindungspreis für die Vorzugsaktien und der Zahlung der Minidividende, erscheint die aktuelle Kritik von Polygon nicht schwerwiegend genug. Der Wechsel des Abschlussprüfers sollte zu einer Klarstellung der angeführten Kritik von Seiten Polygon führen.

 

 

TOP 10 SONDERPRÜFUNG

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich kann die SdK die Ergänzungsanträge TOP 8,9,10 zwar zu einem gewissen Umfang nachvollziehen, wird sie aber nicht unterstützen. Wie bereits mehrfach in den letzten Hauptversammlungen ausgeführt hätte Biotest, ohne die Darlehen des Großaktionärs, vermutlich nicht überlebt, da eine externe Finanzierung in diesem Ausmaß nach unserer Auffassung nicht möglich gewesen wäre. Bei aller von der SdK geäußerten Kritik, z.B. an dem Abfindungspreis für die Vorzugsaktien und der Zahlung der Minidividende, erscheint die aktuelle Kritik von Polygon nicht schwerwiegend genug. Der Wechsel des Abschlussprüfers sollte zu einer Klarstellung der angeführten Kritik von Seiten Polygon führen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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