Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2020, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer und der Aufsichtsrat haben den Abschluss bereits geprüft und gebilligt. Es sind keine Tatsachen bekannt, die gegen eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung sprechen.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

 

Ablehnung

 

Begründung: Für das Rekordjahr soll die Dividende unverändert 19 Cent für Vorzugsaktien und 13 Cent für Stammaktien betragen. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 1,8%. Die Begründung der Verwaltung für die geringe Dividende, vorrangig das Eigenkapitals nach der Rückzahlung des in 2020 gekündigten Genusskapitals aufzustocken, ist nachvollziehbar, in dieser Größenordnung allerdings nicht akzeptabel.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die besonderen Herausforderungen der Pandemie hat Dräger hervorragend und beispielgebend gemeistert. Die Genusskapitalien wurden gekündigt und werden zurückgezahlt. Das ist für die zukünftige Dividendenfähigkeit von herausragender Bedeutung.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben voll und ganz erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Grundstruktur der Vorstandsvergütungssystems entspricht in vielen Punkten den Forderungen der SdK. Allerdings sind die Zahlungen für die Altersversorgung mit 35% bis 50% des Festgehalts sowie die Maximalvergütung von 20 Mio. € zu hoch.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht der Quartalsfinanzberichte

 

Ablehnung

 

Begründung: PricewaterhouseCoopers ist seit dem Geschäftsjahr 2009 zum Abschlussprüfer bestellt. Die SdK fordert einen regelmäßigen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, spätestens nach 10 Jahren. Dieser Zeitraum ist überschritten. Zudem wurden auch weitere Beratungs- und Steuerberatungsleistungen bei PWC in Auftrag gegeben. Die SdK fordert hingegen eine strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorschläge in TOP 7 und TOP 8 ermöglichen es der Verwaltung, eine Grundkapitalerhöhung um insgesamt bis zu 50% vorzunehmen ohne dafür einen Beschluss einer Hauptversammlung einzuholen. Das schränkt die berechtigten Mitwirkungsrechte der Aktionäre zu sehr ein. Grundsätzlich akzeptiert der SdK höchsten eine Summe von 25% an Vorratskapital.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorschläge in TOP 7 und TOP 8 ermöglichen es der Verwaltung, eine Grundkapitalerhöhung um insgesamt bis zu 50% vorzunehmen ohne dafür einen Beschluss einer Hauptversammlung einzuholen. Das schränkt die berechtigten Mitwirkungsrechte der Aktionäre zu sehr ein. Grundsätzlich akzeptiert der SdK höchsten eine Summe von 25% an Vorratskapital.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung hat erklärt, dass sie plant, Aktienrückkäufe nur für ihre Mitarbeiteraktienprogramme durchzuführen. Der SdK wird das auf der Hauptversammlung noch einmal hinterfragen. Wenn die Verwaltung das noch einmal bestätigt, stimmt der SdK zu. Andernfalls behält sich der SdK vor, den TOP 9 abzulehnen.

 

 

TOP 1 Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 07. Mai 2021 zu Tagesordnungspunkt 7 über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechendeSatzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorschläge in TOP 1 und TOP 2 ermöglichen es der Verwaltung, eine Grundkapitalerhöhung um insgesamt bis zu 50% vorzunehmen ohne dafür einen Beschluss einer Hauptversammlung einzuholen. Das schränkt die berechtigten Mitwirkungsrechte der Aktionäre zu sehr ein. Grundsätzlich akzeptiert der SdK höchsten eine Summe von 25% an Vorratskapital.

 

 

TOP 2 Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 07. Mai 2021 zu Tagesordnungspunkt 8 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorschläge in TOP 1 und TOP 2 ermöglichen es der Verwaltung, eine Grundkapitalerhöhung um insgesamt bis zu 50% vorzunehmen ohne dafür einen Beschluss einer Hauptversammlung einzuholen. Das schränkt die berechtigten Mitwirkungsrechte der Aktionäre zu sehr ein. Grundsätzlich akzeptiert der SdK höchsten eine Summe von 25% an Vorratskapital.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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