Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der HeidelbergCement AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK wird dem Verwendungsvorschlag für den Bilanzgewinn zustimmen und freut sich, dass die AG mit einem erfreulich gesteigerten operativen Ergebnis wieder den Weg zu einer angemessenen Dividende zurückgefunden hat. Allerdings hätten wir uns auch gewünscht, im Geschäftsbericht ein Wort über die deutliche Reduktion der letztjährigen Dividende vorzufinden. Weder das Jahresergebnis 2019 lässt eine Rechtfertigung für die Reduktion zu, noch die im Vorjahr als Begründung gegebenen Pandemieeinflüsse haben sich wie o. g. als Rechtfertigung der Reduktion bestätigt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die operative Entwicklung in 2020 einschließlich der eingeleiteten Sondermaßnahmen hat eine sehr erfolgreiche Entwicklung ermöglicht. Die dennoch im Jahresüberschuß deutlich gewordenen Effekte aus dem Impairmenttest im 2. Quartal sind offensichtlich Bewertungseffekte a. G. von Wertberichtigungen von früheren Firmenkäufen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie die Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat grundsätzlich keine Bedenken bei dem Vorschlag für den Abschlussprüfer. TOP 6 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Die SdK sieht keine Notwendigkeit zum Erwerb eigener Aktien. Wie bereits unter Top 2 angesprochen ist in dem vorgeschlagenen TOP 6 eher ein Konflikt mit der letztjährigen Dividendenreduktion zu sehen. Entweder gilt die Begründung der Liquiditätsvorsorge, wie im letzten Jahr vorgetragen oder aber der erwirtschaftete Erfolg dient zu einer angemessenen Ausschüttung an die Aktionäre. Dies gilt auch, wenn die letztjährigen Unsicherheiten im Kontext der COVID-19 Pandemie offensichtlich lt. ausgewiesenem operativen Ergebnis erfreulicherweise nicht eingetreten sind. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Dem Vorschlag der Vorstandsvergütung wird die SdK nicht zustimmen, da das Vergütungssystem eine Change-of-Control-Klausel enthält. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung des § 12 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) und das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats a) Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, der Satzungsänderung zuzustimmen, da es sich um marginale Anpassungen handelt. b) Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen den Vorschlag der Aufsichtsratsvergütung. TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung des § 16 Abs. 1 der Satzung in Anpassung an Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, da es sich um eine Anpassung gemäß der Gesetzesänderung handelt. TOP 10 Beschlussfassung über die Ergänzung des § 21 der Satzung zur Ermöglichung einer Sachdividende Zustimmung Begründung: Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Ermöglichung einer Sachdividende, wird aber in der HV die angedachte Sachdividende hinterfragen und um eine Konkretisierung bitten. TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung des § 8 Abs. 3 der Satzung (Bestelldauer der Aufsichtsratsmitglieder) Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen zur Bestelldauer der Aufsichtsratsmitglieder. TOP 12 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag vom 2. März 2021 zu dem zwischen der HeidelbergCement AG und der HeidelbergCement International Holding GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Zustimmung Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird dem Vorschlag des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zustimmen, da es sich um eine 100 %-ige Tochtergesellschaft handelt und somit zu einer Verwaltungsvereinfachung führt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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