Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Hannover Rück SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 und Bericht des Aufsichtsrates

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird von 4,00 EUR auf 4,50 EUR angehoben. Die in den Vorjahren zusätzlich gezahlte Sonderdividende von 1,50 EUR entfällt wegen des reduzierten Ergebnisses. Die Ausschüttungsquote steigt beim grundsoliden Unternehmen auf 61%.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich durch das erste Jahr der Corona-Krise geführt. Kritisiert wird aus Sicht der SdK jedoch, dass die Verwaltung bei der virtuellen Hauptversammlung den Aktionären zu wenig Mitwirkungsrechte einräumt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat er den Vorstand kontrolliert und beraten. Kritisiert wird aus Sicht der SdK jedoch, dass die Verwaltung bei der virtuellen Hauptversammlung den Aktionären zu wenig Mitwirkungsrechte einräumt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechten mit der Möglichkeit zur Verbindung mit Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten sowie nachrangiger Finanzinstrumente ohne Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten, soweit sie § 221 AktG unterfallen, und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit TOP 5 (bedingtes Kapital) und TOP 6 (genehmigtes Kapital) möchte sich die Verwaltung das Recht genehmigen, das Grundkapital um jeweils bis zu 20% zu erhöhen. Kumulativ gesehen würde dies einer Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 40% des Grundkapitals entsprechen. Einen solchen Kapitalvorratsbeschluss in dieser absoluten Höhe kann die SdK nicht mittragen. Da sich der Vorstand jedoch in einer Selbstverpflichtung bindend dazu verpflichtet, das Grundkapital in Summe nicht um mehr als 20% des Grundkapitals zu erhöhen, kann den Kapitalvorratsbeschlüssen in TOP 5 und TOP 6 aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Darüber hinaus hat die Gesellschaft bei den bisherigen Kapitalvorratsbeschlüssen stets auf die Rechte der Aktionäre Rücksicht genommen. Die SdK geht daher davon aus, dass der Vorstand dies auch zukünftig weiterhin tut.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit TOP 5 (bedingtes Kapital) und TOP 6 (genehmigtes Kapital) möchte sich die Verwaltung das Recht genehmigen, das Grundkapital um jeweils bis zu 20% zu erhöhen. Kumulativ gesehen würde dies einer Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 40% des Grundkapitals entsprechen. Einen solchen Kapitalvorratsbeschluss in dieser absoluten Höhe kann die SdK nicht mittragen. Da sich der Vorstand jedoch in einer Selbstverpflichtung bindend dazu verpflichtet, das Grundkapital in Summe nicht um mehr als 20% des Grundkapitals zu erhöhen, kann den Kapitalvorratsbeschlüssen in TOP 5 und TOP 6 aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Darüber hinaus hat die Gesellschaft bei den bisherigen Kapitalvorratsbeschlüssen stets auf die Rechte der Aktionäre Rücksicht genommen. Die SdK geht daher davon aus, dass der Vorstand dies auch zukünftig weiterhin tut.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Möglichkeit zur Verwendung eines Teils des genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen unter Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung sowie weitere Anpassung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der SdK unterstützt generell Mitarbeiter-Aktienprogramme und dementsprechend auch das der Hannover Rück.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Grundstruktur des Verstandsvergütungssystems entspricht den Forderungen der SdK. Es ist im Wesentlichen transparent und angemessen. Allerdings ist die Altersversorgung mit 25% des Festgehalts sowie die Maximalvergütung (Vorstandsvorsitzender 5 Mio. €) zu hoch.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der SdK begrüßt es, dass die bisherige variable Vergütung des Aufsichtsrats abgeschafft und nur noch eine entsprechend angepasste Festvergütung gezahlt wird.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.