Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr 2020 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der IVU Traffic Technologies AG Zustimmung Begründung: Die erneut deutliche Steigerung der Dividende ist sehr erfreulich und angemessen für das seit Jahren wachsende Technologieunternehmen, um gleichzeitig auch das weitere Wachstum zu finanzieren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat wieder ein sehr gutes Geschäftsjahr mit einer weiteren Umsatzsteigerung hinter sich und erhöht erneut die Dividende. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen den neuen AP, sofern dieser nicht auch die Steuerberatungsleistungen übernimmt. Der Wechsel war längst überfällig. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Grundsätzlich ist es kaum möglich auf einer virtuellen HV über ein komplexes Vergütungssystem mangels Nachfragemöglichkeit zu entscheiden. Die vorgesehene Sperrfrist für die Aktienvergütung ist sicherlich positiv zu bewerten. Es scheint aber eine Change of Control Klausel zu geben, auch wenn diese nicht so benannt ist. Dies erfordert Nachfragen. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Enthaltung Begründung: Grundsätzlich ist das Vergütungssystem für den AR verständlich und in der Höhe noch akzeptabel. Die dreifache Vergütung für den AR Vorsitzenden und dazu noch die Ausschussvergütung muss aber nochmal hinterfragt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Auch wenn der Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen auf 30% des Grundkapitals beschränkt wird, ist dies aus SdK Sicht immer noch zu hoch und führt zur Ablehnung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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