Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Indus Holding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die INDUS Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Trotz eines Konzernverlustes i.H.v. 1,10 je Aktie soll unverändert eine Dividende von 0,80 €/Aktie ausgeschüttet werden. Aus Gründen der Dividendenkontinuität, der starken Bilanz und der guten Cashflow-Entwicklung kann dem Vorschlag zugestimmt werden, auch wenn die üppige Dividendenzahlung im Widerspruch zu der aktuellen Kapitalerhöhung von 10 % des Grundkapitals zur Finanzierung des Wachstums steht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat den Konzern gut durch die Krise geführt und für die Zukunft aufgestellt. Die schwächelnden Töchter aus dem Bereich Serienfertigung, Fahrzeugtechnik hätten allerdings früher veräußert werden können. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und beraten. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen eine Wiederwahl der zum achten Mal prüfenden Ebner Stolz GmbH & Co.KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Höhe des Honorars erscheint angemessen, über die Abschlussprüfung hinaus wurden keine wesentlichen sonstigen Leistungen erbracht, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung gewahrt sein sollte. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das Verhältnis von festen und kurz- sowie langfristigen variablen Bestandteilen scheint angemessen. Die finanziellen und nicht finanziellen Ziele scheinen geeignet den Vorstand angemessen zu inzentiveren. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung und des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die als reine Fixvergütung ausgestaltete Vergütung ist zustimmungsfähig. Die Sitzungsgelder erscheinen mit Euro 3.000,- je Sitzung sehr hoch, die Gesamtvergütung ist auf Grund der eher moderaten Grundvergütung i.H.v. Euro 30.000,- jedoch insgesamt zustimmungsfähig. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2019 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 sowie über eine entsprechende Satzungsänderung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang von bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage geschaffen werden. Dieses ist aus Sicht der SdK zu viel. Die SdK hält mit Blick auf die maximale Höhe eines Genehmigten Kapitals 25% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und 10% gegen Sacheinlagen für genehmigungsfähig. Für größeren Kapitalbedarf sollte stets eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Auch wenn die meisten Änderungen zustimmungsfähig sind, wird mit Nein gestimmt, da eine Änderung vorsieht auch in der Zeit nach Corona über das Jahr 2021 hinaus virtuelle Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre zuzulassen Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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