Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs („HGB“) i. V. m. Artikel 83 Absatz 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Zwar geht auch dieses Jahr die Dividendenzahlung über das operativ erzielte Ergebnis von 0.39€/ Aktie hinaus. Die Finanzmittel haben trotz der kostspieligen Übernahme der innogy-Aktionäre (Squeeze-out) und weiteren Sachmittelinvestitionen und Invests in immaterielle Wirtschaftsgüter aufgrund des starken operativen Cashflows von fast 6 Mrd. € zugenommen. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die innogy-Integration in kurzer Zeit ohne größere Friktionen erledigt., die CoViD 19 Krise wurde zufriedenstellend gemeistert. In Zukunft werden die Pflege und der Aufbau guter Kundenkontakte und die sich eröffnenden Wachstumspotenziale (E-Mobilität) größere Bedeutung erlangen. Dabei muss gleichzeitig die Eigenkapitalbasis gestärkt, die Dividende gesteigert und bei notwenigen Investitionen verdient werden TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstandsumbau scheint geräuschlos über die Bühne zu gehen. Mit Dr. Birnbaum sollte E.ON nahtlos an die Ära von Herrn Teyssen anschließen können. Die gemeinsame Unternehmensstrategie wurde vom Vorstand umgesetzt, die Umsetzung vom Aufsichtsrat überwacht. Größere Risiken werden zurzeit nicht gesehen. In Zukunft wird es darauf ankommen den Spagat zwischen Dividendenerwartung, Investitionsanforderungen von Netze- und Kundenlösungen und Stärkung des Eigenkapitals auszuhalten und nach und nach in eine moderate Wachstumsstrategie einmünden zu lassen. TOP 5 Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 und für eine prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2021 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022 Zustimmung Begründung: Nach mehr als 10 Jahren Tätigkeit für denselben Konzern wird nun statt PWC KPMG der HV vorgeschlagen. Eine formale Unabhängigkeit des Abschlussprüfers kann somit konstatiert werden. TOP 6 Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Positiv zu nennende Aspekte des Vergütungssystems sind die Maximal-Caps für den Vorstandsvorsitzenden und die übrigen Vorstände von 10 bzw. 5,5 Mio. €, die variable Vergütung, die überwiegend mehrjährig zum Tragen kommt, die Pflicht zum Invest in E.ON-Aktien, die Benennung von qualitativen Zielen wie Kundenzufriedenheit, Verbesserung bei den ESG-Zielen inkl. Rating der großen ESG-Ratingagenturen und eine unternehmerisch ausgerichtete Altersversorgung, die mit der Kapitalverzinsung atmet. Die Eingriffsmöglichkeiten des Aufsichtsrats sollen ausdrücklich nicht bei ungewöhnlichen Marktereignissen Zielanpassungen vornehmen, sondern nur bei ungeplanten M&A-Aktivitäten und singulären Ereignissen. Wie dies später umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten. Eine Konkretisierung mit abschließender Aufzählung sog. singulärer Ereignisse wäre hilfreich gewesen. Ein Abfindungscap von maximal 2 Jahresgehältern widerspricht dem Aktionärsinteresse und wird deshalb der nächsten Änderungsrunde am Vorstands-Vergütungssystem als mögliches Diskussionsthema anempfohlen genauso wie ein Wettbewerbsverbot für 6 Monate, das damit seinen Namen zu Unrecht trägt. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die seit 2011 bestehende Regelung erscheint weiterhin angemessen. Das zu der Festvergütung gezahlte Sitzungsgeld erscheint vor dem Hintergrund der CoViD 19 Pandemie und Entwicklung der digitalen Medien/ virtuelle Formate etwas anachronistisch. TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Herrn Erich Clementi Zustimmung Begründung: An der persönlichen und fachlichen Eignung des Herrn Clementi bestehen keine Zweifel. b) Herrn Andreas Schmitz Zustimmung Begründung: Die fachliche, insbesondere die finanzielle Eignung von Herrn Schmitz unterliegt keinem Zweifel. c) Herrn Ewald Woste Ablehnung Begründung: Die fachliche, insbesondere die energiewirtschaftliche Eignung von Herrn Woste unterliegt keinem Zweifel. Die Frage nach Overboarding stellt sich dadurch, da er mit nextwind ein neues Unternehmen versucht aufzubauen, was gerade in der Anfangsphase sehr viel Zeit und Engagement erfordern dürfte. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zu Abschlüssen von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zwischen der E.ON SE und zwei Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Die SdK wendet sich im Normalfall entschieden gegen sog. Vorratsbeschlüsse, da hier die Hauptversammlung ohne konkreten Hintergrund zu einem Vertrauensvorschuss gegenüber der Verwaltung verpflichtet werden soll. Da meist positive steuerliche Aspekte mit einer Organschaft verbunden sind, stimmt die SdK ausnahmsweise zu und erwartet auf der HV vom Vorstand Berichterstattung, die nach der Konkretisierung der Geschäfte der Vorratsgesellschaften stattfindet. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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