Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020 Zustimmung Begründung: Im vergangenen Jahr wurden lediglich 0,40 Euro je Aktie ausgeschüttet. Für das abgelaufene Geschäftsjahr schlägt die Gesellschaft vor 0,55 Euro je Aktie auszuschütten. Dies entspricht etwa einer Ausschüttungsquote von 36 %. Dies ist zwar weniger als von der SdK geforderte hälftige Ausschüttung, jedoch im Anbetracht der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Die Entwicklung der Dividendenausschüttung ist positiv zu bewerten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: In der aktuellen Zusammensetzung des Vorstandes ist die INIT SE auch in den kommenden Jahren gut aufgestellt. Somit steht einer Entlastung des Vorstandes nichts im Wege. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Im Berichtsjahr 2020 fanden 4 AR-Sitzungen statt. An allen Sitzungen nahm der komplette AR teil. Der Aufsichtsrat nimmt somit seine Funktion als Kontrollgremium der Gesellschaft war und ist zu entlasten TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Gegen eine Wiederwahl von E&Y bestehen keine Bedenken. Qualifikation und Unabhängigkeit der Prüfungsleistung sind gewährleistet. Auch das Verhältnis von Abschlussprüfungsleistungen und sonstigen Beratungsleistungen bewegt sich in einem akzeptablen Verhältnis. TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Es handelt sich um eine Anpassung an gültiges Recht, somit gibt es hier keine Einwände TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Der Aktienkurs befindet sich aktuell auf einem hohen Niveau, weshalb nicht zu befürchten ist, dass aufgrund aktuell historisch niedriger Kurse, die Finanzierungsform teuer wird. Auch ein Bezugsrechtsausschluss ist nicht gegeben, weshalb für Altaktionäre keine Verwässerungseffekte drohen. TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die Zusammensetzung der Vergütungsbestandteile ist in Worten gut dargelegt, jedoch mangelt es an konkreten Beispielen zu verschiedenen Szenarien. Lediglich ein Very-Best-Szenario wird etwas detaillierter erläutert. Für eine sachliche Meinungsbildung ist mehr Transparenz wünschenswert. Hier würden sich Beispielrechnung anbieten, damit Aktionäre ein besseres Gefühl für die Zusammensetzung des Vergütungsbestandteile bekommen. TOP 9 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und des Systems der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft schlägt ein System vor, dass sich aus einem festen und variablen Bestandteil zusammensetzt. Dies ist abzulehnen. Lediglich das Unternehmen unter Führung des Vorstands erwirtschaftet etwaige wirtschaftliche Überschüsse. Der Aufsichtsrat hat keinen direkten Einfluss auf diese Ergebnisse und sollte somit auch nicht an diesen partizipieren. Eine reine Fixvergütung wird daher gefordert. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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