Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.01.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020. Vorlage des Lageberichts und des Konzernlageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289f HGB und § 315d HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar liegt die Dividende unterhalb des von der SdK als angemessen angesehenen Anteils am Konzerngewinn. Angesichts der bevorstehenden Expansion und der Unwägbarkeiten der Pandemiesituation kann dem aber zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat ein hervorragendes Ergebnis erwirtschaftet und in kürzester Zeit eine Anpassung des Produktportfolios an die Corona-Situation vorgenommen (Desinfektionsmittel). Da es sich um die erste virtuelle HV handelt, können die damit verbundenen Einschränkungen der Aktionärsrechte noch hingenommen werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand ausreichend begleitet und überwacht. Angesichts des hervorragenden Ergebnisses kann er dabei nicht viel falsch gemacht haben. Allerdings sind Vorstand und Aufsichtsrat zu manchen Vertragsgestaltungen noch kritische Fragen zu stellen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über den Vorschlag der Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Da KPMG schon seit 2006 prüft, kommt eine abermalige Bestellung nicht mehr ansatzweise in Frage.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch das aktualisierte System sieht noch einen Jahresbonus vor, was die SdK grundsätzlich ablehnt. Immerhin ist dieser gedeckelt auf die Hälfte des Fixums.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die AR-Mitglieder sollen nur eine Fixvergütung erhalten, die angesichts des Wachstums des Unternehmens und der Aufnahme in den SDAX noch angemessen erscheint.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung zur Änderung von § 16 Abs. 2 der Satzung (Nachweis des Anteilsbesitzes)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Anpassung an Möglichkeiten des ARUG kann zugestimmt werden.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung zur Ergänzung von § 16 der Satzung (Teilnahme und Stimmrechtsausübung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Hier wird die Möglichkeit der online-Teilnahme an Hauptversammlungen geschaffen, ohne dass auf physische Hauptversammlungen verzichtet werden kann. Dem kann zugestimmt werden.

 

 

TOP 10 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

 

a) Herrn Alexander von Witzleben

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat hat in der Vergangenheit seine Eignung bereits gezeigt. Er ist ausreichend unabhängig und kann wiedergewählt werden.

 

b) Frau Ulrike Krämer

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch gegen die Wiederwahl dieser Kandidatin spricht nichts.

 

c) Herrn Dr. Klaus Niemann

 

Zustimmung

 

Begründung: Der neue Kandidat erscheint fachlich geeignet und unabhängig.

 

d) Herrn Christian Doll

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch das Ersatzmitglied des Aufsichtsrats erscheint qualifiziert und unabhängig. Zwar ist bislang nichts davon bekannt, dass ein anderes Aufsichtsratsmitglied sein Ausscheiden aus dem AR beabsichtigt, aber die Wahl eines Ersatzmitglieds durch die Hauptversammlung ist gegenüber der von der Gesellschaft in die Wege geleiteten Ersatzbestelllung durch das Amtsgericht in jedem Fall vorzuziehen und vorbildlich.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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