Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und den VARTA-Konzern, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie im vergangenen Jahr vom Aufsichtsratsvorsitzenden angekündigt, soll zum ersten Mal seit dem Börsengang eine Gewinnausschüttung stattfinden. Die vorgeschlagene Dividende von € 2,48 je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 105% des Konzerngewinns und 71,9% des AG-Bilanzgewinns.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Geschäftsjahr 2020 hat das Unternehmen ein Rekordergebnis erzielt. Die Prognosen wurden übertroffen. Die Geschäftspolitik des Vorstandes ist sehr erfolgreich. Der Vorstand forciert die Forschung und Entwicklung in neuen zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern, um die Voraussetzungen für ein weiterhin dynamisches Wachstum des Unternehmens in den nächsten Jahren zu schaffen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungs-pflichten gewissenhaft und umfassend nachgekommen ist.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen eine Wahl der KPMG AG als Abschlussprüfer. Da jedoch auch im Geschäftsjahr 2020 an die KPMG neben dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen von rd.€ 1 Mio. noch in erheblichem Umfang Honorare für Steuerberatungsleistungen und weitere Beratungsleistungen von € 341.000 gezahlt wurden, kann hier nicht von einer uneingeschränkten Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft ausgegangen werden. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Da diese Trennung hier nicht der Fall ist, ist die Wiederwahl der KPMG abzulehnen

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Das vorliegende Vorstandsvergütungssystem entspricht nicht in allen Punkten den Anforderungen der SdK. Insbesondere fordert die SdK bei der Ausgestaltung der variablen Komponente eine überwiegend, mindestens zu 70%, mehrjährige Bemessungsgrundlage. Dies ist hier nicht der Fall. Das System sieht eine langfristige Vergütungskomponente nur von 50% des variablen Vergütungsbestandteils vor.

 

 

TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

7.1 Herrn Dr. Dr. Michael Tojner

 

Zustimmung

 

Begründung: Einer Wiederwahl des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden und Vertreter des Mehrheitsgesellschafters steht nichts entgegen. Die Fachliche Eignung hat er in den vergangenen Jahren bewiesen.

 

7.2 Herrn Dr. Harald Sommerer

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch gegen eine Wiederwahl von Dr.Sommerer ist nichts einzuwenden.

 

7.3 Herrn Sven Quandt

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl von Herrn Quandt ist nichts einzuwenden.

 

7.4 Herrn Martin Ohneberg

 

Ablehnung

 

Begründung: Neben seiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der Henn Industrial Group hat Herr Ohneberg Aufsichtsratsmandate bei 4 Unternehmen. Außerdem hat Herr Ohneberg wesentliche Nebentätigkeiten bei 7 weiteren Gesellschaften. Die SdK fordert, dass operativ tätige Personen nicht mehr als 3 Mandate innehaben. Dies ist hier nicht der Fall. Es bestehen Zweifel, ob der AR-Kandidat allein aus Zeitgründen zusätzlich seine AR-Aufgaben bei Varta ausreichend erfüllen kann.

 

7.5 Herrn Prof. Dr. Werner Tillmetz

 

Zustimmung

 

Begründung: Dr.Tillmetz erfüllt nach den vorliegenden Informationen die Kriterien Unabhängigkeit, fachliche Eignung und Vertretung der Interessen aller Anteilseigner.

 

7.6 Herrn Dr. Michael Pistauer

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Wiederwahl von Dr.Pistauer steht nichts entgegen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und der VARTA Micro Production GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Ergebnisabführungsvertrag ist wirtschaftlich sinnvoll und deshalb zu befürworten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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