Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Bei einer vorwiegend bestandshaltenden Immobilienaktiengesellschaft kann das berichtete IFRS-Ergebnis je Aktie von verwässert 2,47 € nicht der Maßstab für eine angemessene Auskehrung an die Aktionäre darstellen. Hier ist vielmehr auf die im Berichtsjahr erwirtschafteten Funds from Operations (FFO), konkret den von der Gesellschaft ermittelten FFO I, abzustellen. Dieser lag auf verwässerter Basis bei 1,09 € je Aktie. Der vorgelegte Beschlussvorschlag sieht auf dieser Basis eine gegenüber Vorjahr nun wiederum erhöhte Ausschüttung von 0,88 € je Aktie vor, was die Unterstützung der SdK findet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Bei lediglich leichten pandemiebedingten Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit (Verzicht auf Mieterhöhungen, Probleme beim Leerstandsabbau) hat der Vorstand insgesamt gute Geschäftszahlen vorgelegt. Strategisch konnten ferner der Geschäftsausbau in Polen sowie der Bestandsaufbau im Inland fortgesetzt werden. Im Einzelnen konnten die beiden zentralen Steuerungsgrößen des Konzerns, der FFO I sowie der EPRA NTA (früher NAV), signifikant gesteigert werden. Des Weiteren verfügt der Konzern über solide Bilanzrelationen. Ferner überzeugt das Konzernengagement als „guter Unternehmensbürger“, als dessen Ausfluss 2020 die TAG Miteinander Stiftung ins Leben gerufen wurde. Mit Blick auf den für die Aktionäre wichtigen Total Shareholder Return (TSR) konnte der Konzern außerdem nicht nur durch seine von Dividendenerhöhungen geprägte Dividendenpolitik, sondern auch durch deutliche Kurssteigerungen im Berichtsjahr punkten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts ist der Aufsichtsrat u.a. in fünf Plenumssitzungen bei jeweils vollständiger Sitzungsteilnahme seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Gegen die erneute Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg gibt es seitens der SdK keine Einwände. TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 113 Abs. 3 AktG Zustimmung Begründung: Die Bestätigung der implementierten Aufsichtsratsvergütung ist aus Sicht der SdK reine Formsache. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vorstandsvergütungssystems gemäß § 120a Abs. 1 AktG Ablehnung Begründung: Die SdK geht in Ihrer Beurteilung von Vorstandsvergütungssystemen grundsätzlich vom Leitbild des Vorstands als Unternehmer aus. Dieses beinhaltet u.a., dass ein Vorstandsmitglied weit überwiegend erfolgsabhängig entlohnt wird und seine Altersvorsorge eigenverantwortlich regelt. Beides wird mit dem vorgelegten Beschlussvorschlag nicht erfüllt. Ferner soll die variable Vergütung eine nahezu ausschließlich mehrjährige Bemessungsgrundlage aufweisen, was durch den STIP nicht gewährleistet ist. Außerdem stellt die vorgelegte variable Vergütung zwar richtigerweise auf die für den Interessengleichlauf mit den Aktionären zentralen Parameter FFO, NTA und TSR ab, weicht diese durch die Einbeziehung von heute erst recht selbstverständlichen „ESG-Zielen“ sowie eines unnötigen „relativen TSR“ aber wieder auf. Sodann weist das Vergütungssystem von der SdK abgelehnte Change-of-Control-Regelungen auf. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll in Ersetzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang von 20% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlagen geschaffen werden, wovon maximal 10% unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nutzbar wären. Dieses geht mit den Vorstellungen der SdK überein, die Vorratskapitalia im Umfang von 25% des jeweiligen Grundkapitals, davon 10% mit Bezugsrechtsausschluss, für maximal genehmigungsfähig hält. Für größere Kapitalmaßnahmen sollte darüber hinaus eine Hauptversammlung mit Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Neufassung des Bedingten Kapitals 2018/I als Bedingtes Kapital 2021/I sowie über die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Grundsätzlich stellt der Einsatz von Wandel- und/oder Optionsanleihen, wie bei der TAG Immobilien in der Vergangenheit bewiesen, eine sinnvolle Erweiterung der Finanzierungsoptionen des Konzerns dar. Auch der Umfang der Ermächtigung von für sich genommen 20% des aktuellen Grundkapitals wäre aus Sicht der SdK unproblematisch (siehe hierzu auch TOP 8). In der Gesamtschau der Vorratskapitalia fällt der Beschlussvorschlag sodann aber durch, da bei Zustimmung zu TOP 8 und 9 Vorratskapitalia im Umfang von 40% des aktuellen Grundkapitals geschaffen würden, was die SdK als zu opulent erachtet. TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung: Angesichts aus Sicht der SdK ausreichender Dividendenauskehrungen ist gegen einen additiven Aktienrückkauf nichts einzuwenden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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