Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2020/21, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2020/21 und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Wie im Vorjahr hat Südzucker einen Jahresverlust von € 0,52 (VJ: € 0,60) erwirtschaftet und die vorgeschlagene Dividende wird aus der Substanz bezahlt. Da das Unternehmen jedoch immer noch eine recht hohe Eigenkapitalquote von 44,5% und einen hohen positiven Cash-Flow von € 475 Mio. erzielte, kann die SdK der Dividendenzahlung zustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Jahresverlust ist weniger auf die Pandemie zurückzuführen, als vielmehr den Verlusten im Bereich Zucker. Hier wurden Kosten gesenkt, so dass auch ohne einen höheren Zuckerpreis Gewinne wieder möglich sein sollten. Sehr problematisch ist die Situation bei ED&F, die nicht nur mit sehr hohen Buchwertabschreibungen belastet hat. Hier sieht die SdK massive Versäumnisse, die mehrfach in früheren Hauptversammlungen angemahnt wurden. Allerdings hat der neue CEO hierfür keine Verantwortung. Die generelle Neuausrichtung hin zu einem nachhaltigen Agrarkonzern begrüßt die SdK. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Strategisch wurden Maßnahmen ergriffen, die auch zur Bestellung von neuen Vorstandsmitgliedern führte. Bei ED&F wurde zu lange zugesehen. Da jedoch aktuell ein massiver Umbau des Unternehmens erfolgt, stimmt die SdK auch der Entlastung des Aufsichtsrates zu. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: PWC prüft seit 2003. Generell, auch vor Wirecard, sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung bei einer Prüfung von mehr als 10 Jahren ohne Wechsel der Prüfgesellschaft gefährdet. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Maximale Vergütung z.B. von € 1,8 Mio. für den CEO ist hoch, aber gerade noch akzeptabel. Da jedoch wesentliche Bestandteile nicht den Bedingungen der SdK entsprechen wird das System als Ganzes abgelehnt. Negativ sind z.B. recht hohe Pensionszusagen (bis zu 8% der Maximalvergütung) oder es fehlt ein direktes eigenes Investment der Vorstände in CropEnergies Aktien (nur über den Kauf durch die Gesellschaft). TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Neben der angemessenen fixen Vergütung von € 60 Tsd. erhält der Aufsichtsrat eine an die Dividende gekoppelte variable Vergütung. Die SdK akzeptiert ausschließlich einer fixen Vergütung, um den Aufsichtsrat unabhängig von kurzfristigen „Incentives“ zu machen. TOP 8 Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK ist zwar gegen das vorgeschlagene Vergütungssystem. Sollte diesem jedoch auf der Hauptversammlung zugestimmt werden, was zu erwarten ist, ist der Kauf der Aktien für das Vergütungsprogramm sinnvoll, um die Risiken eines starken Kursanstiegs zu begrenzen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|