Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts der SMA Solar Technology AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die Verwaltung der SMA Solar Technology AG schlägt eine Dividendenzahlung in Höhe von 0,30 € je Aktie vor. Bei einem Ergebnis je Aktie von 0,81 € entspricht diese einer Ausschüttungsquote von rund 37%. Die SdK erachtet eine Ausschüttungsquote zwischen 40 und 60% für angemessen. Die SdK freut sich über die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung. TOP 3 Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Ulrich Hadding für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 war aufgrund der CoVid-19-Pandemie ein äußerst herausforderndes Jahr für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Dennoch konnte die SMA alle wesentlichen Kennzahlen in dieser schwierigen Situation verbessern. Die vorgelegten Zahlen überzeugen, dem Vorstand ist Entlastung zu gewähren. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.-Ing. Jürgen Reinert für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 war aufgrund der CoVid-19-Pandemie ein äußerst herausforderndes Jahr für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Dennoch konnte die SMA alle wesentlichen Kennzahlen in dieser schwierigen Situation verbessern. Die vorgelegten Zahlen überzeugen, dem Vorstand ist Entlastung zu gewähren. TOP 4 Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Roland Bent für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Martin Breul für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Oliver Dietzel für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peter Drews für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Erik Ehrentraut für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Kim Fausing für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Johannes Häde für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Heike Haigis für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! i) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Alexa Hergenröther für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! j) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Uwe Kleinkauf für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! k) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Ilonka Nussbaumer für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! l) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Yvonne Siebert für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! m) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Romy Siegert für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! n) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jan-Henrik Supady für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! o) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Matthias Victor für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! p) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hans-Dieter Werner für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist in seinen sechs ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Dies ist auch ein Verdienst des Aufsichtsrates. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung! TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Gegen Deloitte als Abschlussprüfer liegen prinzipiell keine Einwände vor, da neben anderen Bestätigungsleistungen keine weiteren Beratungsleistungen in Auftrag gegeben wurden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Deloitte die SMA-Gruppe bereits seit dem Börsengang prüft, weshalb von Seiten der SdK ein Wechsel des Abschlussprüfers empfohlen wird, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung durch die Verhinderung einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer und Unternehmen zu gewährleisten. Die SdK fordert einen Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft im maximal zehnjährigen Rhythmus. Dem Beschlussvorschlag kann somit keine Zustimmung erteilt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Das hier vorgelegte Vergütungsmodell für den Vorstand entspricht in einigen Punkten nicht dem Ideal der SdK: Die fixe Vergütung für den Vorstand ist aus Sicht der SdK zu hoch: Hier sollten die Vorstände eher als Unternehmer als denn als Angestellte angesehen werden. Ein Anteil der Fixvergütung i.H.v. 55 bis 65% an der Gesamtvergütung sieht die SdK als zu hoch an. Das Verhältnis sollte ungefähr bei 30% fix zu 70% variabel ausgestaltet sein. Zudem sollte aus Sicht der SdK der langfristige Anteil bei den variablen Vergütungskomponenten mindestens 70% betragen. Hier sind es lediglich rund 60%. Kritisch sieht die SdK zudem Sonderzahlungen des Aufsichtsrates an den Vorstand. Diese können letztlich von den Aktionären nur schwer nachvollzogen werden. Die Maximalvergütung ist aus Sicht der SdK angemessen zu beurteilen. Auch die nicht ausbordenden Vorsorgeleistungen vom Unternehmen an die Vorstände sind lobend zu erwähnen. Dies rechtfertigt jedoch nicht den enorm hohen Fixvergütungsblock. Insgesamt gesehen lehnt daher die SdK das vorgeschlagene Vergütungsmodell ab. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Aufsichtsrates Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Anders als bei der Vorstandsvergütung setzt sich die SdK für eine rein fixe Vergütung des Aufsichtsrates als Kontrollorgan ein. Dies ist hier bei der SMA gegeben. Ein Sitzungsgeld erachtet die SdK als überholtes Modell, führt jedoch nicht zwangsläufig zur Ablehnung des Vergütungsmodells. Daher ist dem TOP 7 Zustimmung zu gewähren. TOP 8 Ergänzung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft – Satzungsänderungen Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Satzungsänderung im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand ist aus Sicht der SdK zuzustimmen. TOP 9 Ermöglichung von virtuellen Hauptversammlungen und Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung – Satzungsänderung Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Satzungsänderung wird zugestimmt. Allerdings setzt sich die SdK dafür ein, dass nach Überstehen der CoVid-19-Pandemie die Hauptversammlung wieder in physischer (oder hybrider) Form durchgeführt wird, und nicht in rein virtueller Form, da hierbei die Rechte der Eigentümer, eine ausführliche Generaldebatte und somit die Stärkung der Aktiendemokratie und -kultur erheblich geschwächt werden. TOP 10 Präzisierung der Regelungen zu den Rechten des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und des Versammlungsleiters der Hauptversammlung - Satzungsänderung Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Den Satzungsänderungen kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Allerdings sollte die Beschränkung des Frage- und Rederechts mit Augenmaß entschieden und damit nicht die so wichtige Generaldebatte im Kern erstickt werden. TOP 11 Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionär:innen sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Aufgrund der angemessenen Dividendenzahlung sowie der verbesserten und soliden Finanzsituation des Unternehmens kann dem Vorschlag zum Erwerb und Verwendung der eigenen Aktien zugestimmt werden. Hierbei ist aus Sicht der SdK der Einzug eigener erworbener Aktien als bester Verwendungszweck anzusehen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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