Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB).

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: 2020 war ein Jahr des Umbruchs im Vorstand. Die beiden amtierenden Vorstände wurden ausgetauscht, ausgewiesene Restrukturierungsexperten haben übernommen und können trotz des schwierigen Jahres 2020 bereits erste Erfolge vorweisen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Das Geschäftsjahr 2020 stellte das Unternehmen vor große Herausforderungen. Nicht nur die Belastungen durch Corona, sondern auch weil es Veränderungen in der Kundenstruktur gab, die eine effizientere Kostenbasis und eine Neuorganisation der Gesellschaft notwendig machten. Ein neuer, in der Restrukturierung erfahrener Vorstand wurde gesucht und gefunden, der diesen Prozess umsetzen soll. Insgesamt hat der Aufsichtsrat die ihm obliegenden Pflichten in 10 Sitzungen wahrgenommen.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Prüfungsgesellschaft hat sich intensiv mit dem Unternehmen auseinandergesetzt. Insbesondere die Bewertung des Geschäftsfeldes GSC, Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte der Einheit Carbon Fibers, sowie Restrukturierungsrückstellungen waren Prüfungsschwerpunkt. Gegen die KMPG als erneuten Wirtschaftsprüfer bestehen keine Bedenken. Das Beraterhonorar betrug 16 % des Honorars für Prüfungen, so dass eine Unabhängigkeit gegeben ist.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals in § 3 Absatz 7 der Satzung und entsprechende Satzungsänderung.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Dieses bedingte Kapital war für Mitarbeiter vorgesehen. Wegen Zeitablauf können die rechte nicht mehr ausgeübt werden, so dass dieser Passus ohne Funktion ist.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015 in § 3 Absatz 11 der Satzung und entsprechende Satzungsänderung.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Dieses Programm diente der Gewährung von Wandlungsrechten für die Gläubiger der von der Gesellschaft im September 2015 begebenen Wandelanleihe. Diese ist inzwischen vollständig zurückgezahlt, so dass sich daraus keine Rechte mehr ergeben. Der Passus ist funktionslos.

 

 

TOP 7 Änderung von § 15 der Satzung.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Satzung soll künftig den Vorstand ermächtigen, eine sogenannte Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zuzulassen. Da dies eine höhere Präsenz erwarten lässt begrüßen wir diese Maßnahme. Allerdings darf dies eine Präsenzveranstaltung nicht ersetzen.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.