Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den Konzern sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem Gewinn je Aktie von 5,43 Euro soll die Dividende 2,54 Euro betragen. Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von mindestens 40%, was mit der Beschlussvorlage erfüllt wird.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Gewinn, Dividende und der Aktienkurs konnten im erfolgreichen Geschäftsjahr 2020 wieder gesteigert werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es fanden vier Aufsichtsratssitzungen bei vollzähliger Teilnahme der Mitglieder statt. Es wurde der Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Den Vorgaben nach dem Aktiengesetz wurde entsprochen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: PWC wurde im letzten Geschäftsjahr nach einer Ausschreibung von der Hauptversammlung neu mandatiert. Neben den Abschlussprüferleistungen wurden 2020 geringe Beratungsleistungen in Höhe von ca. 10% des Prüfungshonorars erbracht.

 

 

TOP 6 Ergänzung der Satzung um einen neuen § 19 Absatz 4, 5 und Absatz 6 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung)

 

„(4) Der Vorstand ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen. Die näheren Einzelheiten regelt der Vorstand.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anträge unter TOP6 erfolgen mit der Zielsetzung, die Durchführung der Hauptversammlung den Möglichkeiten elektronischer Kommunikation anzupassen. Unter der Bedingung, dass auch weiterhin immer Präsenzveranstaltungen mit allen Aktionärsrechten abgehalten werden, stimmt die SdK den Beschlussvorlagen zu.

 

 

(5) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Er kann den Umfang und das Verfahren der Briefwahl im Einzelnen regeln und macht diese mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Begründung wie vorstehend

 

(6) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zu Umfang und Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach dem vorstehenden Satz 1 zu treffen und macht diese mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt.“

 

Zustimmung

 

Begründung: Begründung wie vorstehend

 

 

TOP 7 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesamtvergütungen der Vorstände können als angemessen betrachtet werden. Jedoch ist für Außenstehende die Berechnung der variablen Bezüge und der Sondertantiemen nicht nachvollziehbar, da diese wohl auch nach subjektivem Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung der Aufsichtsräte ist mit max. 24.000 Euro fix für den Vorsitzenden als angemessen zu betrachten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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