Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.03.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2020, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019/2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das am 30.09.2020 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 

 

Begründung: Bei einem Verlust von 0,38 € je Aktie und einem EBIT von -2,7 Mio. € verbietet sich eine Dividendenzahlung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz der negativen Entwicklung der Ergebnisse im Geschäftsjahr 2019/20 hat der Vorstand das Unternehmen durchaus befriedigend durch die Herausforderungen der Pandemie gesteuert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist in insgesamt fünf Sitzungen seinen Pflichten zu Beratung und Kontrolle nachgekommen. Seiner Entlastung steht nichts entgegen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG prüft das Unternehmen seit seinem Börsengang im Jahre 2000. Entgegen der Forderung der SdK nach einem Wechsel seit 2015 wird sie erneut als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Aus Sicht der SdK ist ihre Unabhängigkeit wegen der langen Prüfdauer nicht mehr gewährleistet, weswegen wir ihre Wiederwahl erneut ablehnen.

 

 

TOP 6 Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung und Beschlussfassung), § 13 Abs. 4 (Einberufung, Ort) und § 14 Abs. 6 (Vorsitz, Beschlussfassung und Vertretung in der Hauptversammlung, Einsatz von Ton- und Bildübertragungen)

 

a) Änderung der Satzung in § 10

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der Änderung der Satzung wird die Arbeit des Aufsichtsrats erleichtert.

 

b) Änderung von § 13 Absatz 4 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung dient der Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie.

 

c) Änderung von § 14 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der Änderung soll die Online-Teilnahme an der HV und die Stimmabgabe durch Briefwahl ermöglicht werden. Beides ist im Interesse der Aktionäre.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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