Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 sowie 315a Absatz 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende soll von 95 Cent auf 100 Cent je Aktie angehoben werden. Damit werden ca. 10 % des Konzerngewinns von 10,22 € je Aktie ausgeschüttet. Nach Sonderfaktoren beläuft sich der Gewinn nur auf 3,50 €/Aktie und die Ausschüttungsquote somit auf knapp 30 %. Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttungsquote zwischen 40 und 60 %. Einer niedrigeren Ausschüttungsquote kann auf Grund der in diesem Jahr bereits getätigten und weiteren geplanten Akquisitionen aber dennoch zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Das Unternehmen ist ordentlich durch die Krise gekommen, die Teilverkäufe und Akquisitionen erscheinen sinnvoll und der Konzern gut für die Zukunft aufgestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat die Tätigkeit des Vorstands ordnungsgemäß überwacht und diesen beraten. TOP 5 Wahlen zum Prüfer 5.1 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie Ablehnung Begründung: PWC prüft den Konzern schon seit mehr als 10 Jahren. Nach den Richtlinien der SdK sollte die Prüfungsgesellschaft jedoch nach spätestens zehn Jahren gewechselt werden. 5.2 zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht 2021 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für den Konzern Ablehnung Begründung: PWC prüft den Konzern schon seit mehr als 10 Jahren. Nach den Richtlinien der SdK sollte die Prüfungsgesellschaft jedoch nach spätestens zehn Jahren gewechselt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Regelung erscheint geeignet und angemessen die Vorstände hinreichend zu incentivieren. Die Ausgestaltung in feste, kurze und lange variable Vergütung und der finanziellen und nicht finanziellen Ziele erscheint sachgerecht. Lediglich die zusätzliche Gewährung einer Altersvorsorge sowie die - wenn auch eingeschränkte - change of control Klausel sind zu kritisieren. Insgesamt erscheint das System aber zustimmungsfähig. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Positiv ist die Festsetzung als reine Festvergütung, negativ die Höhe der Vergütung zu werten. Neben der Festvergütung von 80.000, - werden zahlreiche Zuschläge für Ausschusstätigkeiten, Leitungsfunktionen und Sitzungsgelder gewährt, die in ihrer Summe zu einer sehr hohen Vergütung führen. Auch auf Grund der Deckelung auf die dreifache Festvergütung erscheint die Regelung gerade noch zustimmungsfähig. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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