Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die KSB SE & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Abschluss scheint unter Anwendung angemessenerer Bilanzierungsmethoden unter weitgehender Einhaltung von Offenlegungsstandards und Corporate Governance Grundsätzen zu Stande gekommen zu sein. Der Abschlussprüfer hat den Abschluss uneingeschränkt testiert. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Grundsätzlich befürwortet die SdK eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Gewinns. Aufgrund des Rückgangs des Gewinns und im Sinne der Dividendenkontinuität kann einer geringeren Ausschüttung zugestimmt werden. Sollte der Gewinn nach der Krise wieder höher ausfallen, sollte sich dies bei einer guten wirtschaftlichen Lage des Konzerns auch in der Dividende widerspiegeln. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Es gibt keine Gründe, die einer Entlastung entgegenstehen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Entlastung kann zugestimmt werden. Im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex wäre jedoch eine Angabe über die Fortbildungen des Aufsichtsrates wünschenswert. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Da pwc den Abschluss erst seit dem 31.12.2015 prüft, und keine Anhaltspunkte für Interessenkonflikte vorliegen, steht einer Wiederwahl nichts entgegen. TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Frau Prof. Dr.-Ing. Corinna Salander, wohnhaft in Dresden, Direktorin des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-Bundesamt in Dresden, und Zustimmung Begründung: Die Kandidatin hat laut den Angaben in der Tagesordnung die fachliche Eignung für das Aufsichtsratsmandat. Da sie zudem keine weiteren Aufsichtsratsmandate innehat, ergibt sich keinerlei Gefahr eines Overboardings. Frau Gabriele Sommer, wohnhaft in Wörthsee, Sprecherin der Geschäftsführung der TÜV SÜD Management Service GmbH in München. Zustimmung Begründung: Die Kandidatin hat laut den Angaben in der Tagesordnung die fachliche Eignung für das Aufsichtsratsmandat. Da sie lediglich über zwei weitere Aufsichtsratsmandate verfügt, bleibt ausreichend Zeit für ein weiteres Mandat und es besteht keine Gefahr eines Overboardings. Laut der SdK sollten operativ tätige Personen (z.B. Vorstände) nicht mehr als drei Mandate innehaben. TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie a) § 16 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Zustimmung Begründung: Da es sich hier um eine Anpassung der Satzung an die Aktionärsrechte-Richtlinie handelt, kann diesem Tagesordnungspinkt zugestimmt werden. b) § 16 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Zustimmung Begründung: Da es sich hier um eine Anpassung der Satzung an die Aktionärsrechte-Richtlinie handelt, kann diesem Tagesordnungspinkt zugestimmt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Da die Vergütung als Fixvergütung unabhängig vom Erfolg des Unternehmens ist, kann der Anpassung zugestimmt werden. Aufgrund der Überwachungsfunktion des unabhängigen Kontrollgremiums Aufsichtsrat ist eine ausschließlich fixe Vergütung aus Sicht der SdK sachgerecht. Da bei einem erhöhten Arbeitsaufwand der Mitglieder des Aufsichtsrates eine zusätzliche Vergütung auf Stundenbasis erfolgt, sollte dies künftig im Auge behalten werden. Positiv hervorzuheben ist allerdings, dass eine Obergrenze festgelegt wurde. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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