Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB zum 30. September 2020 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2020 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB zum 30. September 2020 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorschlag wird zugestimmt. Die SdK forderte eine angemessene Beteiligung am Unternehmensgewinn. Die Ausschüttungsquote sollte deshalb zwischen 40 % und 60 % liegen. Auf Basis des Ergebnisses je Aktie von 0,22 Euro sind es sogar 77 %, die ausgeschüttet werden sollen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im Krisenjahr 2020 einen soliden Job gemacht, die Entlastung wird deshalb erteilt.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsratsbericht informiert gut über den Inhalt der Sitzungen. Eine Übersicht über die jeweilige Anwesenheit fehlt, diese sollte in Zukunft Teil des Aufsichtsratsberichts werden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Honorare für den Abschlussprüfer sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Positiv zu sehen ist, dass keinerlei sonstige Beratungsleistungen erbracht wurden.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich ist das Vergütungsprogramm sehr ausgeglichen und positiv zu beurteilen. Es gibt eine Begrenzung der Gesamtvergütung (CAP). Zudem ist der Bonus auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage ausgelegt. Auch eine Malus-Regelung ist vorhanden. Das Aktienoptionsprogramm, die Sondertantieme sowie die Change-of-Control-Klausel verhindern allerdings die Zustimmung der SdK für das vorgelegte Vergütungsmodell.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungsprogramm geht in Ordnung. Es besteht aus einer rein fixen Vergütung.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien und der Herabsetzung des Grundkapitals, unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 25. September 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschluss kann aus Sicht der SdK mitgetragen werden. Im Wesentlichen geht es um eine konkrete Ergänzung, um Aktien auch an Mitarbeiter herausgeben zu können. Auch wird eine angemessene Dividende ausgeschüttet, die aus Sicht der SdK Grundvoraussetzung ist, um einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zuzustimmen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2020 und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsauschlusses sowie die Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: In TOP 9 soll das bestehende genehmigte Kapital 2020 aufgehoben werden und durch ein neues genehmigtes Kapital 2021 ersetzt werden. Das neue genehmigte Kapital darf dabei um bis zu 50% des Grundkapitals erhöht werden. Die SdK stimmt allerdings lediglich Kapitalerhöhungen bis maximal 25% des Grundkapitals zu. Zudem darf insbesondere gegen Sacheinlagen das Bezugsrecht ausgeschlossen werden, was die SdK kritisch erachtet. Daher kann dem hier vorgelegten Kapitalvorratsbeschluss aus Sicht der SdK nicht zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.