Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die einst eingeleitete Transformationsstrategie scheint Früchte zu tragen. Während der Corona-Pandemie hat sich die zunehmend erfolgreichere Digitalisierung als "Fels in der Brandung" bewiesen. Auch wenn die Gesellschaft die wirtschaftlichen Verwerfungen anlässlich der Corona-Pandemie im GJ 2020 negativ zu spüren bekam, so konnte sie wiederum mit nunmehr wieder anziehender Nachfrage vom kontaktlosen e-business positiv partizipieren. In den schwierigen und schwankenden Märkten hat der Vorstand den Umbau des Konzerns weiter voran getrieben.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich bei hoher Präsenzquote (von 92,6%) intensiv und regelmäßig mit der Geschäftslage, sowie mit der Strategieumsetzung & -fortentwicklung befasst. Corporate-Governance-, Governance-, Risk-, und Compliance-Themen, Vorstands- und AR-Angelegenheiten sowie die Berichterstattung zu laufenden Projekten einschl. der Konzernfinanzierung waren ebenfalls Gegenstand mehrerer Sitzungen. Der Bericht des AR hierzu ist umfassend. Auch zwischen den Sitzungen fand ein regelmäßiger Informationsaustausch statt; dieser wurde in Bezug auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Berichtsjahr nochmals intensiviert. In der a.o. AR-Sitzung am 06.07.2020 wurden mit der Bestellung von Herrn Guido Kerkhoff zum stellvertretenen Vorsitzenden des Vorstandes zum 01.09.2020 offensichtlich die Weichen für einen inzwischen (siehe HB am 30.04.21) bekanntgegebenen Wechsel des Vorstandsvorsitzenden zum Zeitpunkt der nun am 12.05.2021 anstehenden HV gestellt. Bei dem vom AR beschlossenen Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wäre jedoch etwas mehr Augenmaß wünschenswert gewesen. (Das neue Vergütungssystem sieht alleine im Vergleich zum vorherigen System unverhältnismäßig hohe Steigerungsraten vor. Betrachtet man beispielhaft die Maximalbeträge der Vorstandsvergütungen und ihre Steigerungsraten, so sehen wir Anhebungen im zweistelligen Prozentbereich). Aus Sicht der SdK kann den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Großen und Ganzen Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Karl-Ulrich Köhler endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2021, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.Auf Vorschlag des Präsidiums handelnd in seiner Funktion als Nominierungsausschuss schlägt der Aufsichtsrat vor,  Uwe Röhrhoff, Mönchengladbach, selbstständiger Berater und Aufsichtsrat,als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Uwe Röhrhoff scheint aufgrund seiner zwischenzeitlichen AR-Mitgliedschaft im Zeitraum zwischen dem 12.05.2017 und dem 16.05.2018 mit der Gesellschaft vertraut zu sein. Seine weiteren Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen deuten jedoch auf den ersten Blick auf ein "Overboarding" hin, was eine klare Zustimmung zu seiner Wahl deutlich erschwert. Herr Uwe Röhrhoff verfügt jedoch zweifelsfrei über die fachliche Expertise, um für den Aufsichtsrat einen Mehrwert darzustellen. Die SdK geht davon aus, dass er trotz seiner vier weiteren Mandate über die nötigen zeitlichen Ressourcen verfügt, um seinen Aufgaben bei der Klöckner & Co SE adäquat nachzukommen. Als selbständiger Berater verfügt er sicherlich über flexible Arbeitszeiten und könnte als Berufsaufsichtsrat definiert werden. Damit könnte aus Sicht der SdK eine Zustimmung zu seiner Wahl erfolgen.

 

b) Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Tobias Kollmann endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2021, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.Auf Vorschlag des Präsidiums handelnd in seiner Funktion als Nominierungsausschuss schlägt der Aufsichtsrat vor,  Prof. Dr. Tobias Kollmann, Köln, Inhaber des Lehrstuhls für E-Business und E-Entrepreneurship an der Universität Duisburg-Essen,als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Prof. Kollmann verfügt über die fachliche Expertise auch weiterhin einen Mehrwert für den Aufsichtsrat zu schaffen. Er ist auch nicht "overboarded" und kann demnach aus Sicht der SdK wiedergewählt werden.

 

c) Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr.-Ing. E. h. Friedhelm Loh endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2021, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.Auf Vorschlag des Präsidiums handelnd in seiner Funktion als Nominierungsausschuss schlägt der Aufsichtsrat vor,  Prof. Dr.-Ing. E. h. Friedhelm Loh, Dietzhölztal, Unternehmer, Eigentümer und Vorstandsvorsitzender der Friedhelm Loh Stiftung & Co. KG (sowie Geschäftsführer weiterer Unternehmen der Friedhelm Loh Group),als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Prof. Loh kann mit seiner Erfahrung und Expertise auch weiterhin den Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE bereichern. Der Wiederwahl steht aus Sicht der SdK nichts im Wege.

 

d) Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr.-Ing. Dieter H. Vogel endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2021, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Auf Vorschlag des Präsidiums handelnd in seiner Funktion als Nominierungsausschuss schlägt der Aufsichtsrat vor,  Prof. Dr.-Ing. Dieter H. Vogel, Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft, Geschäftsführender Gesellschafter der Cassiopeia GmbH,als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Prof. Vogel verfügt über ein großes Spektrum an know-how/Expertise und Erfahrung, so dass er den Aufsichtsrat auch weiterhin sicherlich überaus stark bereichern kann. Mit einem außerordentlich hohen Maß an Respekt und Anerkennung vor dem hohen Alter von Herrn Prof. Vogel und seiner Lebenserfahrung und geschätzten Leistung weisen wir jedoch darauf hin, dass eine "Verjüngung des Aufsichtsrates" begrüßenswert wäre. Um diesen Generationswechsel langsam einzuleiten, würde die SdK es gutheißen, wenn Herr Prof. Vogel zwar weiterhin im Aufsichtsrat verbleibt, aber den Vorsitz abtreten würde.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft die (Vor-)Gesellschaft bereits seit 2006. Die SdK fordert einen Wechsel des Abschlussprüfers nach spätestens 10 Jahren. Auch nach der EU-APrVO sollte der Abschlussprüfer nach 10 Jahren gewechselt werden, Deutschland pflegt aber eine nationale Ausnahme. Aus Sicht der SdK ist die EU-Regel - auch den Abschlussprüfer in einem gewissen Rhythmus zu erneuern - sinnvoll.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Bei dem vom AR beschlossenen Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wäre ein "stärkeres Augenmaß" angemessen gewesen. Die Struktur des hier vorgelegten Vergütungsmodells entspricht leider nicht den Vorstellungen der SdK. Die SdK erachtet es als sinnvoll, wenn die Relation von festen zu variablen Vergütungskomponenten im Verhältnis von 30/70 ausgestaltet wäre. Zudem sollte nach Auffassung der SdK das Verhältnis von kurzfristigen zu langfristigen variablen Komponenten ebenfalls 30/70 betragen. Bei dem hier vorgelegten Vergütungsmodell beträgt die Relation von festen zu variablen Komponenten 40/60 sowie die Relation von kurzfristigen zu langfristigen variablen Komponenten ebenfalls 40/60. Dies wäre aus Sicht der SdK noch hinnehmbar. Jedoch sind die Altersvorsorgeleistungen für die Vorstände aus Sicht der SdK zu hoch, denn Vorstände sollten aus Sicht der SdK durchaus in der Lage sein, mittels ihres Gehalts für ihre Altersvorsorge selbst aufzukommen. Die Höhe der Vergütungen in Relation zum "alten Vergütungssystem" bzw. die markanten Steigerungsraten (alleine bei Betrachtung der Maximal-Vergütungen) erscheinen unangemessen hoch. Lobend zu erwähnen ist jedoch der Anteil an Eigeninvestment in eigene "reelle" Aktien mitsamt Haltefrist und nicht durch Aktienoptionsprogramme. Letztendlich führt aber zudem die gewährte "Ermessenstantieme", die nicht nachzuvollziehen ist, auch dazu, dass die SdK das hier vorgeschlagene Vergütungsmodell ablehnen muss.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung und des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt ausdrücklich die rein fixe Vergütung des Aufsichtsrates. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung ist aus Sicht der SdK noch angemessen. Inwieweit die Zahlung von Sitzungsgeldern noch zeitgemäß ist, lässt sich durchaus kritisch hinterfragen. Zudem sollten das Erscheinen auf den Sitzungen mit der Aufsichtsratsvergütung bereits angemessen vergütet sein.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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