Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Gewinn wird fast vollständig ausgeschüttet, was sich das Unternehmen aufgrund seiner guten Liquiditätsausstattung auch leisten kann. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat ausweislich des Geschäftsberichts gute Arbeit geleistet. Unbefriedigend ist allerdings, dass die Rezertifizierung eines Produkts im Bereich Wärmesysteme nach Jahren noch nicht gelungen ist. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Enthaltung Begründung: Im Aufsichtsratsbericht wird mit keinem Wort darauf eingegangen, nach welchen Kriterien das neue Vorstandsmitglied, das mit dem Tag der Hauptversammlung den bisherigen Alleinvorstand ablösen soll, ausgewählt wurde - obwohl das bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr geschah. Sonst gibt es nichts zu kritisieren. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des bisherigen Grundkapitals und noch dazu mit der Möglichkeit, dieses über Sacheinlagen einzubringen, ist für die SdK prinzipiell nicht zustimmungsfähig. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Die SdK hat grundsätzlich Vorbehalte gegen Aktienoptionsprogramme. Leider wird auch nicht mitgeteilt, in welchem Verhältnis die Langfristkomponente zur Fixvergütung bzw. kurzfristigen variablen Vergütung stehen soll. Damit sind insgesamt zu wenig Parameter bekannt, um das Vergütungssystem beurteilen zu können. TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Gegen die reine Festvergütung des Aufsichtsrats ist nichts einzuwenden. TOP 9 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Grundsätzlich lehnt die SdK den direkten Übergang aus der Vorstandstätigkeit in den Aufsichtsrat ab. Hier besteht allerdings die spezielle Situation, dass der bisher alleinige Vorstand, der überdies über eine Holding über 40% der Aktien des Unternehmens hält, die Vorstandstätigkeit aufgibt und gleichzeitig der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende diesen Posten aufgibt. Es erscheint notwendig, die Erfahrungen und Kenntnisse des bisherigen Alleinvorstands dem Unternehmen zu erhalten. Und da ist eine Aufsichtsratsposition mit einer Vergütung von nur 3000 € jährlich für die übrigen Aktionäre gewiss nicht schlechter als irgendein Beratungsvertrag. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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