Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2020, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Ausschüttung einer Dividende von 0,45 € je A-Aktie, wahlweise als Bar- oder liquiditätsschonende Aktiendividende, erfüllt bei einem Konzernergebnis je Aktie im Teilkonzern Hafenlogistik von 0,50 € die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Dem Vorstand ist es im Teilkonzern Hafenlogistik gelungen, den Teilkonzern auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie auf Kurs zu halten und trotz teils hoher Umschlags- und Transportverluste bei insgesamt verringertem Umsatz ein positives Ergebnis zu erwirtschaften. Allerdings gelang es im Berichtsjahr nicht, die Kapitalkosten im Gesamtkonzern und damit wohl auch im Teilkonzern Hafenlogistik zu erwirtschaften. Strategisch hat der Vorstand zudem mit der neuen Mehrheitsbeteiligung Triest, dem eingeleiteten Effizienzsteigerungsprogramm für die Hamburger Containerterminals sowie den fortgesetzten Automatisierungs- resp. Digitalisierungsbemühungen wichtige Akzente für die zukünftige Entwicklung gesetzt. Sowohl die bilanziellen Verhältnisse als auch der im Teilkonzern Hafenlogistik generierte Cashflow haben sich im Berichtsjahr solide entwickelt. Der für die Aktionäre wichtige TSR (Total Shareholder Return) hat sich demgegenüber in 2020 leider aufgrund von Kursverlusten negativ entwickelt, was die SdK allerdings der Pandemie samt Folgen und nicht dem erfolgreich arbeitenden Vorstand zurechnet.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Ausweislich seines ausführlichen Berichts ist der Aufsichtsrat u. a. in sechs formellen Plenumssitzungen seiner Kontrollpflicht nachgekommen. Dabei spielte auch die Befassung mit Vorstandspersonalia (Dr. Lappin, Vorstandsvergütungssystem) eine Rolle. Die Sitzungsteilnahme etlicher Aufsichtsratsmitglieder ist aus Sicht der SdK allerdings verbesserungsbedürftig, damit die Anteilseigner hier auch wirklich von einer umfassenden und verantwortungsvollen Kontrolle der Unternehmensentwicklung und –führung durch den Gesamtaufsichtsrat überzeugt sein können.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Gegen eine erneute Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 6 Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Das vorgelegte Vergütungssystem kommt den idealtypischen Vorstellungen der SdK sehr nahe, weicht aber leider bei der Übernahme von Altersvorsorgeleistungen ab, was zur Ablehnung führt. Denn die SdK ist, dem Leitbild des Vorstands als Unternehmer folgend, der Auffassung, dass Vorstände ihre Altersversorgung eigenverantwortlich ohne Beteiligung der Gesellschaft regeln sollten. Ferner enthält das Vergütungssystem von der SdK ungeliebte Change-of-Control-Regelungen, die ebenfalls für sich genommen die Ablehnung bewirken.

 

 

TOP 7 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Das implementierte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist nach Auffassung der SdK zustimmungsfähig und die Vergütung selbst auch der Höhe nach nicht unangemessen.

 

 

TOP 8 Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener A-Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

 

TOP 8.1 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener A-Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:In Anbetracht einer aus Sicht der SdK auskömmlichen Dividendenauskehrung bestehen gegen einen rein additiven Aktienrückkauf und den dafür auf der Tagesordnung befindlichen Vorratsbeschluss seitens der SdK keine Bedenken.

 

TOP 8.2 Sonderbeschluss der A-Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 8.1

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Siehe TOP 8.1!

 

TOP 8.3 Sonderbeschluss der S-Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 8.1

 

Abstimmungsverhalten:Enthaltung

 

Begründung:Inhaltlich gilt natürlich das unter TOP 8.1 Gesagte! Da die S-Aktien sich aber ausschließlich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden, erübrigt sich eine Abstimmungsempfehlung der SdK für den Streubesitz.

 

 

TOP 9 Zustimmung zur Änderung bestehender Unternehmensverträge

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Änderungen hinsichtlich der bestehenden Gewinnabführungsverträge mit der HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH und der HHLA-Personal-Service GmbH sind aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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