Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.06.2021



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Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2020, des zusammengefassten Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 (1. Dezember 2019 – 30.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttungsquote von ca. 45 % entspricht den Erwartungen der SdK und führt die unternehmenseigene Dividendenkontinuität weiter.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Ziele im vergangenen Geschäftsjahr erreicht. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben nachgekommen und berichtet transparent hierüber. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Deloitte GmbH präft die Gesellschaft seit 2009 und damit mehr als zehn Jahre. Auch unter Berücksichtigung der kürzer tätigen Prüfungspersonen ist eine ausreichende Unabhängigkeit gefährdet.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem entspricht im Wesentlichen den Vorstellungen der SdK. Dass im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung auch von Seiten des Vorstandsmitglieds Abfindungszahlungen überhaupt vorgesehen sind, erscheint allerdings kritikwürdig.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgesehene Festvergütung entspricht den Vorstellungen der SdK.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch entsprechende Neufassung von § 4 Absatz 4 der Satzung und Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Satzungsanpassung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die hier vorgeschlagenen Kapitalia von insgesamt 30 % sind abzulehnen, da Vorhaben solcher Größenordnungen der Hauptversammlung beim konkreten aktuellen Anlass vorzulegen sind. Eine Ausnahme hiervon kommt nicht in Betracht, da auch die Möglichkeit des Überbezugs nicht eingeräumt wird.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch entsprechende Neufassung von § 4 Absatz 5 der Satzung und Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Satzungsanpassung

 

Zustimmung

 

Begründung: Da sich das genehmigte Kapital II nur auf 10% des Grundkapitals erstrecken würde, findet der Vorschlag Zustimmung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.