Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) (in der für das Geschäftsjahr 2020 anzuwendenden Fassung) Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der starke Umsatzrückgang über 50% sowie das negative Konzernergebnis spiegeln die Verwerfungen der Corona-Pandemie wider, von denen das Unternehmen unverschuldet durch die Lockdown-Maßnahmen besonders hart getroffen wurde. Soweit erkennbar, wurden Maßnahmen getroffen, um den Liquiditätsabfluss so gering wie möglich zu halten. Daher kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Auch der Aufsichtsrat ist, soweit dies ersichtlich ist, seinen aktienrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen. TOP 4 Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor. TOP 5 Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Gegen die Kandidatin liegen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Mit dem Beschlussvorschlag soll ein Genehmigtes Kapital i.H.v. 49,62% des Grundkapitals geschaffen werden, womit die Gesellschaft dem gesetzlich zulässigen Höchstwert weitgehend ausschöpfen würde. Die SdK akzeptiert Genehmigte Kapitalia grundsätzlich nur bis zu einem Volumen von 25% des Grundkapitals. Allerdings ist die Gesellschaft von den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie überproportional betroffen und mittlerweile mit einem hohen Leverage unterwegs. Auch ist nicht ersichtlich, ob, und wenn ja, in welchem Ausmaß, eine Normalisierung des Flugverkehrs nach Corona stattfinden wird. Da die Möglichkeit zur Sacheinlage nicht vorhanden ist und der Bezugsrechtsausschluss lediglich für Spitzenbeträge vorgesehen ist, wird die SdK dem Beschlussvorschlag ausnahmsweise die Zustimmung erteilen. TOP 7 Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Das Genehmigte Kapital im TOP 6 sollte genügen, um die Finanzierung des Konzerns im absoluten Worst Case sicherzustellen. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Fraport AG und der FraSec Fraport Security Services GmbH Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Es handelt sich um einen üblichen Vertrag im Konzernverbund, welcher der steuerlichen Optimierung dient und nicht mit Nachteilen für das Aktionariat verbunden ist. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zu dem zwischen der Fraport AG und der Airport Cater Service GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Es handelt sich um einen üblichen Vertrag im Konzernverbund, welcher der steuerlichen Optimierung dient und nicht mit Nachteilen für das Aktionariat verbunden ist. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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