Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2020 abgelaufene Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Bechtle erhöht regelmäßig die Dividende. Die aktuelle Ausschüttungsquote von ca. 30% könnte ohne Probleme höher sein, in Anbetracht einer Netto Cash Position und einer Eigenkapitalquote von 43%. Allerdings muss Bechtle das schnelle Wachstum (working capital) finanzieren, Cash vorhalten für mögliche Akquisitionen sowie um für Marktänderungen wie z.B. der Unterbrechung von Lieferketten oder aktuell der Pandemie gerüstet zu sein. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Jahr für Jahr leistet der Vorstand hervorragende Arbeit. Das Umsatzziel von € 5 Mrd. wurde vorzeitig erreicht und Bechtle ist auf gutem Weg das neue Ziel von € 10 Mrd., bei einer EBIT Marge von 5% zu erreichen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Bechtle ist strategisch sehr gut positioniert und mehr als solide finanziert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt aus grundsätzlichen Überlegungen EY solange ab, bis erkennbare Maßnahmen ergriffen wurden, um einen Fall wie bei Wirecard zu verhindern. Bisher ist dieses bei EY nicht zu erkennen. Da bei Bechtle ein Prüferwechsel in den nächsten 2 Jahren ansteht hätte die SdK es begrüßt, wenn dieser Wechsel bereits für 2021 erfolgt wäre. TOP 6 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien) sowie eine entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Der Bechtle Aktienkurs ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Ausgabe von Gratisaktien erhöht die Handelbarkeit und ist gerade für kleinere Anleger ein gewisser Vorteil. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und eine entsprechende Änderung der Satzung Zustimmung Begründung: Das Maximum der Kapitalerhöhungen ist auf 15% des Grundkapitals beschränkt und damit akzeptabel. Die Erhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts ist auf 10% des Grundkapitals beschränkt und entspricht damit den gesetzlichen Vorgaben. Bisher hat das Unternehmen die Interessen aller Aktionäre so gut wie möglich berücksichtig, so dass der Vertrauensvorschuss in Form eines genehmigten Kapitals problemlos gegeben werden kann. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie eine entsprechende Änderung der Satzung Zustimmung Begründung: Die Möglichkeit der Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen erhöht die Flexibilität des Unternehmens und wird bei dem maximalen Erhöhungsspielraum von 15% des Grundkapital mit angerechnet. TOP 9 Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die gesetzlichen Vorgaben und die Regeln des Corporate Governance Kodex wurden zwar weitestgehend berücksichtig. So enthält der Vorschlag z.B. ein Malus und Claw-back Regelung, eine Aufteilung in kurz- und langfristige Teile und ist insgesamt auf 130% der Grundentlohnung beschränkt. Maßstab zur Höhe der Gehälter ist der Umsatz und das Vorsteuerergebnis, die auch intern die entscheidenden Steuerungsgrößen für Bechtle sind. Es werden keine Pensionsgelder bezahlt oder größere sonstigen Leistungen gewährt. Allerdings fehlt eine aktienbasierte langfristige Vergütung, die eine wesentliche Forderung der SdK ist, sowie auch dass die Vergütung an eine ESG Komponente geknüpft ist. Bechtle hat einige ESG Punkte zwar umgesetzt, sie sollten sich jedoch auch in der Vergütung widerspiegeln. Die gesamte maximale Höhe von € 8 Mio. ist zwar recht hoch, aber in dem sehr wettbewerbsintensiven IT-Umfeld noch zu rechtfertigen, speziell auch in Hinblick der erstklassigen Arbeit in der Vergangenheit. TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von Nr. 11 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung) und die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung enthält ausschließlich fixe Bestandteile und ist in der Höhe den Aufgaben und der Verantwortung angemessen. TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der Bechtle Aktiengesellschaft und der Bechtle E-Commerce Holding AG Zustimmung Begründung: Erlaubt eine bessere Steuerung der 100% Tochtergesellschaft. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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