Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2020/21, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2020/21 und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: CropEnergies schlägt eine Erhöhung der Dividende von € 0,30 auf € 0,35 vor. Damit steigt die Ausschüttungsquote leicht auf 36,1%. Bei einer Eigenkapitalquote von 76% und einem Netto-Finanzguthaben von 154 Mio. € wäre eine höhere Ausschüttung problemlos darstellbar gewesen. Allerdings sind die Ergebnisse auch in Zukunft stark von den Schwankungen der Rohstoffpreise (speziell Weizen und Ethanol) abhängig. Zusätzlich muss CropEnergies in den kommenden Jahren vermutlich recht hohe Investitionen z.B. in neue Anlagen zur Herstellung von Ethanol aus Reststoffen bewältigen. Für beides ist eine recht hohe Liquiditätsreserve sinnvoll, um möglichst unabhängig und flexibel zu bleiben. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In sehr schwierigen Zeiten, geprägt von starken Schwankungen sowohl bei den nachgefragten Volumina, als auch bei den Preisen hat CropEnergies schnell und richtig reagiert und Rekordergebnisse erzielt. Zusätzlich wurde eine Neuausrichtung - hin zu noch nachhaltigeren Produkten, aber auch hin zu einer Diversifizierung, eingeleitet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Strategisch ist CropEnergies sehr gut aufgestellt. Die Finanzsituation ist mehr als solide und Zukunftserfordernisse werden direkt angegangen. Damit scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Gebühren sind stark von € 197 Tsd. auf € 136 Tsd. gefallen, sind damit angemessen und CropEnergies profitiert von der Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft Südzucker. Steuerberatungs- und sonstige nicht-Bestätigungsleistungen wurden kaum erbracht. Jedoch prüft PWC seit 2006/07 so dass die von der SdK geforderte 10-jährige Höchstprüfdauer, von der ab die Unabhängigkeit der Prüfung als gefährdet gesehen werden kann, überschritten ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Maximalvergütung z.B. von € 939 Tsd für den CEO ist zwar akzeptabel. Da jedoch wesentliche Bestandteile nicht den Bedingungen der SdK entsprechen, wird das System als Ganzes abgelehnt. Negativ sind z.B. recht hohe Pensionszusagen (bis zu 8% der Maximalvergütung) oder es fehlt ein direktes eigenes Investment der Vorstände in CropEnergies Aktien. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Neben der angemessenen fixen Vergütung von € 20 Tsd erhält der Aufsichtsrat eine an die Dividende gekoppelte variable Vergütung. Die SdK akzeptiert ausschließlich eine fixe Vergütung, um den Aufsichtsrat unabhängig von kurzfristigen „Incentives“ zu machen. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung (Unternehmensgegenstand) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Durch ein verändertes regulatorisches Marktumfeld, aber auch durch die neue strategische Ausrichtung erscheint die Satzungsänderung sinnvoll. TOP 9 Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK ist zwar gegen das vorgeschlagene Vergütungssystem. Sollte diesem jedoch, was auf Grund der Stimmen des Mehrheitsaktionärs Südzucker zu erwarten ist, zugestimmt werden, ist der Kauf der Aktien für das Vergütungsprogramm sinnvoll, um die Risiken eines starken Kursanstiegs zu begrenzen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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