Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG zum 31. Dezember 2020 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Gesellschaft steht finanziell auf äußerst stabilen Beinen. Es bestehen keine Bankschulden oder Darlehen, die Eigenkapitalquote liegt bei 59 % und der Bestand der liquiden Mittel bei 2,2 Mio. Euro. Es wird vom Vorstand nicht erklärt, warum der Jahresüberschuss nicht zumindest zum Teil an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Alleinvorstand Roger Heinz hat die Gesellschaft in den letzten sieben Jahren sehr erfolgreich weiterentwickelt. Nahezu alle Ertrags- und Bilanzkennzahlen konnten signifikant verbessert und Auszeichnung hinsichtlich der guten Bonität und hohen Mitarbeiterzufriedenheit erneut erlangt werden. Auch der Aktienkurs honoriert die positive Entwicklung der letzten Jahre. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Unter der Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden Bernd Günther hat sich die Gesellschaft sehr positiv entwickelt. Im Rahmen von fünf ordentlichen Sitzungen wurde der Vorstand im Berichtsjahr vom Gesamtgremium eng begleitet. Das kurzfristige Ausscheiden von Alleinvorstand Roger Heinz Anfang diesen Jahres wurde mit der schnellen Interim-Bestellung von Alleinvorstand Dr. Brakensiek gut abgefedert. Mit Dr. Brakensiek wurde ein hochqualifizierter Banken-Manager für die Gesellschaft gewonnen, der langfristig auch im Aufsichtsrat vertreten sein soll. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Aus Kostengründen fand im letzten Jahr ein Wechsel des Abschlussprüfers statt. Auffällig positiv ist, dass nun erstmalig auch der Bestätigungsvermerk veröffentlicht und damit der Anregung der SdK nachgekommen wurde. Unter diesem Gesichtspunkt scheint es auch tragbar, dass neben dem Prüfungshonorar auch noch geringfügig Steuerberatungsleistungen von 10 TEUR erbracht wurden. TOP 6 Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Mit Dr. Brakensiek konnte ein hochqualifizierter Banken-Manager für die Gesellschaft gewonnen werden. Nach Beendigung seiner Interim-Vorstandstätigkeit soll Dr. Brakensiek in den Aufsichtsrat gewählt werden. Aufgrund der vermutlich relativ kurzen und nur interimweise übernommenen Vorstandstätigkeit scheint eine gängige Cooling-off-Periode vernachlässigbar zu sein. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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