Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020/2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Das Ergebnis 2020 war alles andere als berauschend, vor allem wenn man die positiven Sonderfaktoren herausrechnet. Allerdings hat der Vorstand, bei begrenztem Handlungsspielraum, die Umstrukturierung weiter vorangetrieben und so gut es geht die finanzielle Situation verbessert TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Heidelberger durchläuft immer noch eine tiefe Krise und leidet unter den Fehlern der Vergangenheit, aber auch unter massiven Veränderungen des Marktes. In solch einem Umfeld wird das „Beste“ versucht und die Umstrukturierung weiter vorangebracht. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 Ablehnung Begründung: PWC prüft seit 1997. Bei solch einem langen Prüfungszeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gewährleistet und die SdK fordert einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Herr Dr. Oesterle besitzt durch seine langjährige Erfahrung als CEO bei der Gehe/Celesio weitgehende Konzernerfahrung. Die Erfahrungen des Konzernumbaus der Gehe können beim gegenwärtigen Umbau der Heidelberger hilfreich sein. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Neben ein paar weiteren Kleinigkeiten ist die Altersversorgung von bis zu 35% der Bezüge unangemessen hoch. Gerade weil Heidelberger mit den historischen Lasten eines überdotierten Pensionssystems zu kämpfen hat ist solch eine hohe Versorgung nicht akzeptabel TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Vergütung besteht aus reinen fixen Bestandteilen. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung von € 40 Tsd. ist akzeptabel. An Sitzungen teilzunehmen ist die ureigenste Aufgabe der Aufsichtsräte und sollte nicht noch extra mit einem Sitzungsgeld vergütet werden. Grundsätzlich ist jedoch eine Ablehnung des gesamten Systems aus diesem Grund nicht nötig. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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