Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der deutliche Einbruch auf dem Automobilsektor und in den daran angrenzenden Industriebereichen hat sich im Berichtsjahr negativ auf die Geschäfte der Gesellschaft ausgewirkt. Aufgrund der angespannten Unternehmens- bzw. Liquiditätssituation lag der wesentliche Fokus auf dem Verkauf der Augsburger Betriebsimmobilie der einzigen Tochtergesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH mit Vereinbarung einer unmittelbaren Rückvermietung. Die Transaktion erfolgte dann erst im laufenden Geschäftsjahr am 25. Juni. Aus dem Verkaufserlös wurde das bei der Tochtergesellschaft bestehende Konsortialdarlehen vollständig zurückgeführt. Aktuell ist der Vorstand dabei, Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrags umzusetzen. Die Arbeit des Vorstands als Krisenmanager kann nach Ansicht der SdK unterm Strich positiv bewertet werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Rahmen von neun Sitzungen augenscheinlich nachgekommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II Zustimmung Begründung: Der vorgeschlagene Kapitalvorratsbeschluss stellt ein Volumen von exakt 40 Prozent des Grundkapitals dar. Es handelt sich um eine Neuschaffung des ausgelaufenen Beschlusses. Äußerst kritisch wird aus Sicht der SdK die Möglichkeit der Einbringung von Sacheinlagen angesehen. Die Höhe des Kapitalvorratsbeschlusses (40 Prozent) sowie die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage stellen für die SdK Kriterien dar, die grundsätzlich einer Zustimmung entgegenstehen. Aufgrund der jedoch weiterhin sehr angespannten Unternehmenslage wird dem Beschlussvorschlag ausnahmsweise zugestimmt. TOP 5 Beschlussfassung über Änderung von § 13 Abs. 2 der Satzung Ablehnung Begründung: Krisenbedingt sind virtuelle Aufsichtsratssitzungen unbestritten erforderlich. Dies sollte jedoch nur eine Ausnahmesituation darstellen. Grundsätzlich ist eine Präsenzsitzung einer virtuellen klar vorzuziehen. Es besteht nach Ansicht der SdK auch nicht die Notwendigkeit die Vergütung dahingehend anzupassen, dass auch Sitzungsgelder für Telefon- oder Videokonferenzen gezahlt werden. Angesichts der sehr geringen Unternehmensgröße bzw. schwierigen Unternehmenslage erscheint die Aufsichtsratsvergütung in ihrer jetzigen Form bereits zu hoch zu sein. TOP 6 Beschlussfassung über Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung erleichtert für die Aktionäre die Anmeldung zur Hauptversammlung. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die S&P GmbH wird erstmalig zum Abschlussprüfer vorgeschlagen. Anzeichen einer eingeschränkten Unabhängigkeit sind nicht zu erkennen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|