Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 2 über die Verwendung des Bilanzgewinns und neue Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung Begründung: Der Bilanzgewinn wurde zunächst auf neue Rechnung vorgetragen, da die BaFin auf Grund der Corona-Pandemie die Banken angewiesen hat bis Oktober 2020 keine Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Da nunmehr das Geschäftsjahr 2020 nahezu vorbei ist, können Vorstand und Aufsichtsrat hinreichend erkennen, welche Auswirkungen die Pandemie in 2020 auf das Geschäftsjahr hatte. Demnach ist eine Dividendenzahlung möglich. Der Dividendenvorschlag erscheint angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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