Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.03.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den Vorschlag der Dividendenauszahlung und hier insbesondere die Dividendenerhöhung auf 0,95 € einhergehend mit der seit 2015 konstanten Ausschüttung von 59 Mio. € auf nunmehr 62 Mio. €.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat mit dem Umsatzrückgang nicht nur gezeigt, dass Umsatz nicht alles ist, sondern mit dem Anstieg von EBIT, EBITDA und Konzernjahresüberschuss und vor allem einen überdeutlichen operativen Cash Flow die Erreichung der wesentlichen Ziele zeigen können.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK fordert seit Jahren nicht nur einen Wechsel des Prüfungsteams, sondern - wie auch die EU-Verordnung - einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach 10 Jahren. Aus aktuellem Anlass scheint die Bundesregierung derzeit wiederholt über dieses Thema nachzudenken, nachdem sie vor wenigen Jahren durch eine Ausnahmeregelung von der EU-Regelung abgewichen ist. Die SdK ist durch die aktuellen Ereignisse noch mehr davon überzeugt, dass wir an unseren Abstimmungsrichtlinien festhalten sollten, die bereits im Jahr 2020 hinreichend begründet wurden.

 

 

TOP 6 Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

a) Sabine U. Dietrich

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken zur Wahl der vorgeschlagenen Kandidatin.

 

b) Martin Friedrich Herrmann

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken zur Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten.

 

c) Barbara Hoffmann

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken zur Wahl der vorgeschlagenen Kandidatin.

 

d) Gregor Kurth

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken zur Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten.

 

e) Dr. Lorenz Näger

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken an der fachlichen Qualifikation des Kandidaten. Sieht man allerdings die Anzahl der übrigen Mitgliedschaften in anderen Kontrollgremien und Wirtschaftsunternehmen, stellt sich die Frage, ob bei den ausgewiesenen 14 Ämtern des CFO’s für unser Unternehmen hinreichend Zeit zur Verfügung steht. Die SdK begrenzt in ihren Abstimmungsrichtlinien die AR-Mandate auf drei, zählt den AR-Vorsitz doppelt und sogenannte Konzernmandate nur hälftig. Damit ist eine Zustimmung nicht gegeben.

 

f) Tatjana Ratzel

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken zur Wahl der vorgeschlagenen Kandidatin.

 

g) Thorsten Riehle

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken zur Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten.

 

h) Dr. Stefan Seipl

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken zur Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vorstandsvergütungssystem enthält zwar eine variable und fixe Vergütung sowie auch angemessene Anreize zur Zielerreichung sowie eine Nachhaltigkeitstantieme basierend nicht allein nur auf kurzfristige Zielerreichungen. Die gewählten Textformulierungen sind äußerst allgemein gehalten. Ferner ist ein Vergleich alt gegen neu nicht erkennbar. Enthalten ist ebenso auch eine Altersversorgung, dessen Höhe sich dem Aktionär aus der Einladung zur Abstimmung nicht erschließt. Nach Auffassung der SdK ist ein Vorstand einer AG mit rd. 4 Mrd. € Umsatz in der Lage, seine Altersbezüge selber zu regeln. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum ein Aufsichtsrat auch hier den vorgeschlagenen Formulierungen einer der wenigen Vorstandsvergütungsberatungen folgt. Wir halten eine Altersversorgung unter den o. g. Erwägungen mit in Summe von mehr als 40 % der jährlichen Gesamtbezüge für sich allein als zu hoch. Berücksichtigt man die Zahlen der Gesamtvergütung und sieht darin eine Aufteilung in Gesamtbezüge und Versorgungsaufwand, so kann aus unserer Sicht aber dennoch eine Zustimmung erfolgen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Aufsichtsratsvergütungssystem zustimmen, da es sich um eine reine Bestätigung des bisherigen Systems handelt. Auch sind Fehlanreize durch variable Vergü-tungen a. G. möglicher kurzfristiger Erfolge nicht vorgesehen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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