Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des für die CR Capital Real Estate AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft zahlt eine in der Höhe gleichbleibende Dividende und baut damit langsam eine Dividendenkontinuität auf. Dies ist in der Corona Krise durchaus zufriedenstellend. Auch die erstmalige Möglichkeit für eine Aktiendividende wird positiv bewertet, sollte aber auf der HV noch besser erklärt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat sich weiter positiv entwickelt und zahlt wieder eine Dividende. Allerdings sind die Zahlen nur schwer vergleichbar, da der Ergebnissprung aus der Umstellung der Bilanzierung auf IFRS 10 beruht und damit der Hebung stiller Reserven und nicht aus dem operativen Geschäft. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen die Wiederwahl. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den schon bekannten Kandidaten spricht, der sich aber auf der HV noch vorstellen muss. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Satzungsänderung bezüglich der Firma der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Die neue Firmierung der Gesellschaft ist völlig unproblematisch. Es stellt sich nur die Frage, ob daraus zukünftig weitere Veränderungen geplant sind. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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