Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung des Bedingten Kapitals XIV und von § 5 Abs. 6 der Satzung  

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts der erneut schwierigen Situation der Gesellschaft nach der vorerst negativen Entscheidung durch die CMS in den USA, ist eine Kapitalzufuhr dringend notwendig, um die Liquidität der Gesellschaft zu sichern. Die Bezugsrechte der Aktionäre sind gesichert und es werden auch Überbezugsrechte eingeräumt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von sechs Aktien im vereinfachten Verfahren und Satzungsänderung  

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Einziehung dieser Aktien ist für die Aktionäre problemlos.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der Aktien zum Zweck des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft und Satzungsänderung  

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Herabsetzung des Grundkapitals ist leider notwendig, um die Kapitalmaßnahme in TOP 2 durchzuführen, da der Aktienkurs deutlich unter 1 Euro notiert. Allerdings ist die Höhe der Kapitalherabsetzung natürlich diskutabel.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.