Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der McKesson Europe AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die McKesson Europe AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 (1. April 2019 bis 31. März 2020) Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Während des Geschäftsjahres haben drei Aufsichtsratsmitglieder ihr Mandat niedergelegt. Die Nachfolger wurden gerichtlich bestellt. Es wurden keinerlei Gründe für die Mandatsniederlegungen angegeben (vgl. Geschäftsbericht 2020, S. 7). Da bei der Größe des Aufsichtsrates eine derartige Häufung ungewöhnlich ist, kann der Entlastung des Vorstandes nicht zugestimmt werden. Diese Intransparenz finden sich auch noch an anderen Stellen: So werden auch zu den Kandidaten der Wahl des Aufsichtsrates in der Tagesordnung keinerlei Informationen über den beruflichen Werdegang der Kandidaten offengelegt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Während des Geschäftsjahres haben drei Aufsichtsratsmitglieder ihr Mandat niedergelegt. Die Nachfolger wurden gerichtlich bestellt. Es wurden keinerlei Gründe für die Mandatsniederlegungen angegeben (vgl. Geschäftsbericht 2020, S. 7). Da bei der Größe des Aufsichtsrates eine derartige Häufung ungewöhnlich ist, kann der Entlastung des Aufsichtsrates ebenso nicht zugestimmt werden. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 (1. April 2020 bis 31. März 2021) sowie des Prüfers für etwaige Zwischenfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 (1. April 2021 bis 31. März 2022) Zustimmung Begründung: Da die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Konzern seit weniger als zehn Jahren prüft, kann der Wahl zugestimmt werden. Zudem wurden keine weiteren Beratungsleistungen von Deloitte bei der McKesson Europe AG laut Geschäftsbericht im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht. TOP 5 Beschlussfassung über eine geänderte Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Der Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates kann aufgrund der geringeren Anforderungen durch das Joint-Venture zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Leider finden sich in der Einladung keine genaueren Informationen über die Kandidaten. Der Wahl der Kandidaten kann nur zugestimmt werden, wenn während der virtuellen Hauptversammlung die folgenden Fragen beantwortet werden: 1. Anzahl der Mandate in Aufsichtsräten und Beiräten 2. Kompetenzen, die das Aufsichtsratsmitglied für die Tätigkeit mitbringt, die der Konzern im Gremium benötigt 3. Angaben über die Unabhängigkeit Sofern die Antworten im Einklang mit den Abstimmungsrichtlinien der SdK sind, kann der Wahl der Kandidaten zugestimmt werden. Andernfalls bleibt es bei der Ablehnung. TOP 7 Beschlussfassung über die Verfahrensregeln und Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Da der Umfang der Aufgaben sich für die Aufsichtsräte verringert, ist die Anpassung der Vergütung sachgerecht. Wie bisher ist die Vergütung zu 100 % eine fixe Vergütung, sodass hier zugestimmt werden kann. TOP 8 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung betreffend die Ermöglichung der Online-Teilnahme an Hauptversammlungen Zustimmung Begründung: Wichtig für die Zustimmung dieser Satzungsänderung ist die Wahrung der Aktionärsrechte von Aktionären, die lediglich online an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie dürfen keinerlei Nachteile haben im Vergleich zu Aktionären, die physisch anwesend sind. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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