Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 03.11.2020



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Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die AMS AG hält zwar indirekt mittlerweile deutlich über 50 % der Aktien an der OSRAM Licht AG und kann somit in der Hauptversammlung nahezu alle aus ihrer Sicht notwendigen Beschlussfassungen im Alleingang herbeiführen. Der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mag zwar rechtlich erforderlich sein und die Konditionen im aktuellen Marktumfeld auch attraktiv erscheinen. Jedoch dürfte die OSRAM Licht AG bei einer Erholung des Marktumfeldes im Bereich Automotive überproportional zur Branche profitieren, so dass aus Sicht der SdK die gebotene Garantiedividende und Abfindungszahlung nicht angemessen erscheinen. Daher kann der Beschlussfassung nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

a)
Herrn Dr. Thomas Stockmeier, geboren am 14. Juli 1958, Mitglied des Vorstands der ams AG, Premstätten (Österreich), wohnhaft in Premstätten (Österreich), als Nachfolger von Herrn Arunjai Mittal, Singapur;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Dr. Stockmeier verfügt erscheint aufgrund seiner Branchenkompetenz als bestens geeignet dem Vorstand der Gesellschaft mit Rat zu Seite zu stehen und dessen Arbeit zu überwachen.

 

 

b)
Herrn Johann Peter Metzler, geboren am 31. März 1959, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Lauterach (Österreich), als Nachfolger von Herrn Dr. Roland Busch, Erlangen;

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Herr Metzler ist zwar für das Amt eines Aufsichtsrates bei der Gesellschaft bestens qualifiziert. Jedoch hat er breits zahlreiche vergleichbare Ämter inne und es bestehen aus Sicht der SdK erhebliche Zweifel, ob dieser genügend zeitliche Kapaziäten für das Amt bei OSRAM zur Verfügung hat.

 

 

c)
Herrn Johann Christian Eitner, geboren am 9. April 1957, Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats der ams AG, Premstätten (Österreich), wohnhaft in Kirchberg (Österreich), als Nachfolger von Herrn Frank (Franciscus) H. Lakerveld, Hattingen;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Eitner verfügt über Branchenkompetenz und erscheint für das Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft geeignet zu sein. Auch ein Overboarding ist nicht erkennbar. Es kann daher seiner Wahl zugestimmt werden.

 

 

Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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