Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Da die Gesellschaft im abgelaufenen Jahr keinen Gewinn gemacht hat und der Bilanzgewinn nur aus altem Vortrag besteht, kann dem Vorschlag zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2019 Zustimmung Begründung: Das Ergebnis ist zwar nicht positiv, liegt aber im Plan. Allerdings stellt sich schon die Frage, wann es gelingt, das Unternehmen wieder profitabel zu führen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2019 Zustimmung Begründung: Zwar fällt der Bericht des Aufsichtsrats dürftig aus. Es gibt aber auch keinen Anlass zu konkreten Zweifeln an der Aufsicht. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Prüfer ist noch nicht zu lange für die Gesellschaft tätig und ausreichend unabhängig. TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Ablehnung Begründung: Der Geschäftsführer einer (wenn auch nur 40%-igen) Tochtergesellschaft erscheint ungeeignet als Aufsichtsratsmitglied. Es entständen gegenseitige Abhängigkeitsverhältnisse. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|