Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Nach dem Abschluss der erfolgreichen finanziellen Umstrukturierung zur Fortführung der Gesellschaft, bewegen sich die Ergebnisse im Rahmen der Erwartungen. TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, kann er wiedergewählt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf fünf Mitglieder und entsprechende Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Reduzierung auf fünf AR Mitglieder ist sinnvoll, da fünf Mitglieder bei der Größe der Gesellschaft ausreichend sind und eine ungerade Anzahl von Mitgliedern die Mehrheitsfindung bei Abstimmungen erleichtert. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts; Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015/I in § 3 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 sowie über die entsprechende Satzungsänderung in § 3 der Satzung Ablehnung Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Abs. 1 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Anpassung der Satzung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen (ARUG ll ) ist unproblematisch. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 4 der Satzung Zustimmung Begründung: Auch diese Satzungsänderung entspricht den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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