Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der VSM AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die VSM AG und den VSM-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll bei einem Konzernjahresüberschuss von 3.876.377,62 € ein Betrag von 2.840.475,00 € an die Aktionäre ausgekehrt werden. Die Ausschüttungsquote beträgt damit gut 73% und liegt somit oberhalb der von der SdK geforderten in etwa hälftigen Teilung (40 bis 60%) des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem nur leicht veränderten Umsatz gegenüber Vorjahr musste der Konzern eine zu einem guten Teil auf Sonderfaktoren (Abfindungen, außerplanmäßige Abschreibungen und Aufwendungen) beruhende Halbierung des Konzernjahresüberschusses hinnehmen, die auch zur Reduktion der Dividendenzahlung an die Aktionäre führt. Der Free-Cashflow war im Berichtsjahr positiv, die Eigenkapitalquote im Konzern lag bei gut 75%. Insgesamt hat der Vorstand das Unternehmen gut geführt und zukunftsfähig aufgestellt und kann damit entlastet werden.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat u.a. in vier ordentlichen Sitzungen erneut seiner Überwachungsaufgabe gerecht geworden.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft AG und Konzern schon seit mehr als zehn Jahren. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung fordert die SdK daher den Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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