Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Nidda Healthcare GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Ablehnung Begründung: Die SdK kann und wird auch als Vertretung ihrer Aktionäre am Aktienmarkt dem Vorschlag nicht zustimmen. Nach dem in den Vorjahren vorgenommenen Delisting der AG erfolgt nun endgültig eine quasi Enteignung der Aktionäre durch die von den Großaktionären Bain und Cinven (vertreten durch die Nidda Healthcare GmbH) vorgeschlagene Verschmelzung, die die einflusslosen Aktionäre der AG gegen oder ohne ihren Willen hinnehmen müssen. Dies ist umso bedauerlicher, weil der überwiegende Großteil der freien Aktionäre nicht nur über Jahrzehnte dem Unternehmen die Treue gehalten hat, sondern nunmehr in einem Lebensalter auf die erhoffte jährliche Dividendenausschüttung verzichten muss. Darüber tröstet auch nicht eine derzeit vorgeschlagene Barabfindung in Höhe von 98,51 € hinweg. Für die überwiegende Mehrheit der freien Aktionäre besteht der Wert gerade an dieser traditionsbehafteten deutschen AG im Bereich der Generika eben nicht nur allein aus einem monetären Wert. Das hier vorgeschlagene Vorgehen widerspricht grundsätzlich einer von der SdK vertretenen marktorientierten Aktienkultur. Das Vorgehen bei STADA wird von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger seitdem von AOC angestoßenen Eigentümerwechsel seit Jahren kritisch gesehen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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