Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Zumindest hat es der Vorstand geschafft, wieder einen kleinen Gewinn auszuweisen TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der AR hat seine Aufgaben der Kontrolle und Beratung ausweislich seines Berichts erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, hat die Gräwe und Partner jetzt zehn Jahre geprüft und es ist die absolute Notwendigkeit, den AP jetzt endlich zu wechseln - das ist nicht neu, sollte aber seit Wirecard für alle klar geworden sein. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Zustimmung Begründung: Es ist nicht absehbar, dass die Gesellschaft überhaupt die Verlustvorträge ausgleichen kann, sich jetzt eine Ermächtigung geben zu lassen scheint eine Idee aus Wolkenkuckucksheim zu sein. Trotzdem gibt es ja die theoretische Möglichkeit und somit kann dem Vorratsbeschluss zugestimmt werden. Es soll nicht verhohlen werden, dass die beiden folgenden TOPs eine Begründung für diesen Punkt sein können. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. August 2019 zu Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Wie auch im letzten Jahr, können wir auch in diesem Jahr zustimmen, insbesondere unter der Betrachtung, dass die Klage augenscheinlich nur dazu dient, dem klagenden Aktionär einen lukrativen Ausstieg aus seiner Beteiligung zu erlauben. Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG vom Freitag, den 11. September 2020 um 10:00 Uhr Keine Abstimmung erforderlich TOP 7 Bestellung eines Sonderprüfers Ablehnung Begründung: Die genannten Fragen sind auf der letzten HV ausführlich gestellt und beantwortet worden und der Antrag scheint nur darauf abzuzielen, der Gesellschaft Schmerzen zuzufügen und dem Kläger einen lukrativen Ausstieg aus der AG zu ermöglichen. Da die dann verbleibenden Aktionäre auch noch die Kosten für die Sonderprüfung mitzutragen hätten, ohne davon zu profitieren, ist der TOP anzulehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|