TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Ergebnisse der Gesellschaft bewegen sich im Rahmen der Erwartungen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Da der AP bereits seit über zehn Jahren bei der Gesellschaft prüft, wird seine Wiederwahl absolut abgelehnt. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Die SdK wird den Vorschlag der Verwaltung in dieser Form ablehnen, da der AR dringend neue Mitglieder von außen braucht. Insofern werden Gegenkandidaten unterstützt. Es ist aber auch fraglich, ob die Wahl von allen Gegenkandidaten in dieser Form sinnvoll ist. Leider ist derzeit nicht bekannt, ob die Kandidatenvorschläge so bleiben. Eine endgültige Entscheidung kann erst vor der Abstimmung getroffen werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Es ist zwar kein Bezugsrechtsausschluss für Sacheinlagen vorgesehen, aber der Vorratsbeschluss ist mit fast 50% des Grundkapitals insgesamt zu hoch. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Abs. 4 Satz 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Da es sich nur um eine redaktionelle Anpassung handelt, bestehen keine Bedenken. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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