Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.08.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MagForce AG nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019  


Zustimmung

 

Begründung: Da die Gesellschaft noch immer nicht die Phase der Vermarktung erreicht hat, verläuft die Entwicklung im Rahmen der Erwartungen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung


Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, erfolgt die Zustimmung.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015/I und über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung


Ablehnung


Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung, zumal auch noch ausreichend Genehmigtes Kapital für Notfälle zur Verfügung steht.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Dividendenberechtigung der neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2018 sowie die entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung


Begründung: Die Beschlussvorlage ist unproblematisch. Allerdings ist nicht erkennbar, dass die Gesellschaft in den nächsten Jahren eine Dividende ausschütten kann.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020 sowie die entsprechende Änderung der Satzung  

 

Ablehnung


Begründung: Durch diesen Beschluss würde der Bezugsrechtsausschluss in der Gesellschaft zusammen sogar indiskutabel auf über 50% des Grundkapitals ansteigen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.