TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Da für den größten Teil des Bilanzgewinns eine Ausschüttungssperre vorliegt, erfolgt die Zustimmung zum Gewinnvortrag. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat wieder zufriedenstellende Ergebnisse innerhalb der politischen Rahmenbedingungen erwirtschaftet und die Ausweitung auf weitere Rohstoffe vorangetrieben. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht und nur sehr geringe sonstige Leistungen erbracht hat, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl. TOP 6 Neuwahl des Aufsichtsrats Zustimmung /Ablehnung Begründung: Da Herr Schernikau gerade erst als Vorstandsvorsitzender bei der Gesellschaft ausgeschieden ist, ist er derzeit noch nicht wählbar, sondern erst nach Ablauf der Abkühlungsperiode. Gegen die anderen Kandidaten bestehen keine Bedenken. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien Ablehnung Begründung: Insbesondere der mögliche Einzug der zurück gekauften Aktien wird abgelehnt, solange die Gesellschaft noch keine Dividende zahlt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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