Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020
Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019/2020 Zustimmung Begründung: Bei einem Rückgang des Ergebnisses pro Aktie um ca. 30% auf € 0,96 wird die Dividende um 20% auf € 0,40 gekürzt, so dass die Ausschüttungsquote von 36% auf knapp 42% steigt. Bei einer EK-Quote von 55% und nicht ausgenutzten Kreditlinien von € 53 Mio. ist Sekt Wachenheim solide finanziert und die höhere Ausschüttungsquote ist auch in Corona Zeiten gerechtfertigt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 Zustimmung Begründung: Sekt Wachenheim bewegt sich gegenwärtig in einem sehr schwierigen Umfeld: stagnierende Märkte - zumindest in Deutschland und Frankreich - und fortgesetzter Preis- und Wettbewerbsdruck. Geholfen hat dabei die frühzeitig eingeleitete Expansion z.B. in Osteuropa und der Aufbau neuer Produkte, wie z.B. alkoholfreier Sekt und Wein oder auch Sekt mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. Der Vorstand hat in diesem Umfeld solide und vorausschauend gehandelt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 Zustimmung Begründung: Strategisch ist Sekt Wachenheim gut positioniert. Die finanzielle Lage ist solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts Zustimmung Begründung: Die Gebühren von insgesamt € 182 Tsd. scheinen angemessen. Die sonstigen Leistungen sind mit € 11 Tsd. unkritisch. RSM prüft seit 2018/19, so dass die Unabhängigkeit nicht gefährdet zu sein scheint. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Zustimmung Begründung: Gerade bei Unternehmen mit einem hohen Anteil eines Hauptaktionärs sieht die SdK den Rückkauf eigener Aktien kritisch. Hinzu kommt, dass das Handelsvolumen sowieso nicht besonders groß ist und damit die Liquidität weiter eingeschränkt wird. Allerdings war die bisherige Ermächtigung ein reiner Vorratsbeschluss und die Familie Reh hat die freien Aktionäre in der Vergangenheit immer fair behandelt, so dass die SdK bereit ist einen Vertrauensvorschuss zu geben. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 2 der Satzung (Frist für die Einberufung der Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Formale Anpassung an gesetzliche Regelungen TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 19 Abs. 2 Satz 1 der Satzung (Nachweis zur Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Anpassung an ARUG II TOP 9 Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 der Satzung (Möglichkeit von Online-Hauptversammlungen gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG sowie von Briefwahlen gemäß § 118 Abs. 2 AktG) Zustimmung Begründung: Grundsätzlich begrüßt die SdK die Nutzung elektronischer Medien, auch weil es dadurch mehr Aktionären möglich sein sollte, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Allerdings sollten den Aktionären dabei die gleichen Rechte wie bei einer Präsenzveranstaltung gewährt werden. Bisher hat sich das Unternehmen keineswegs "aktionärsfeindlich" verhalten TOP 10 Beschlussfassung über Änderungen von § 14 der Satzung (Einberufung von Sitzungen und Beschlussfassung des Aufsichtsrats) Zustimmung Begründung: Auch nach der Pandemie ist die Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln sinnvoll. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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