Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 86 Cents je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von gerundet 18 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 27,4 Mio. Euro. Mit der vorgeschlagenen Ausschüttungshöhe wird die in der Vergangenheit zugesagte und stets gelebte Ausschüttungspolitik, welche eine jährliche Steigerung der Dividende um 2 bzw. 3 Cent pro Jahr (ehemals 5 Pfennige pro Jahr) vorsieht, fortgeschrieben. Der Ausschüttungshöhe kann zugestimmt werden, da der Jahresüberschuss zu einem Großteil aus außerordentlichen Erträgen aus Immobilienverkäufen (Substanz) besteht. Das operative Ergebnis wird nahezu vollständig ausgeschüttet.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen Umbruch vom Kühlhausspezialisten zum Gewerbeimmobilienunternehmen hinter sich. Generell erscheint die Strategie nachvollziehbar. Lobenswert ist die hohe Kompetenz bei Ein- und Verkauf der Immobilien und die bemerkenswerte Konsequenz, mit der nur aussichtsreiche Projekte angegangen werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es sind keine Anhaltspunkte bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Rödl & Partner zählt zu den großen mittelständisch geprägten Kanzleien und erscheint fachlich entsprechend qualifiziert zu sein, um die Prüfung der Abschlüsse der Bayerischen Gewerbebau AG vornehmen zu können. Da Rödl & Partner jedoch nun bereits seit über zehn Jahren die Abschlüsse der Gesellschaft prüft, erscheint aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit gefährdet zu sein. Daher erscheint die Zeit für einen Wechsel gekommen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neufassung von § 19 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung der aktuellen Satzung an die aktuellen gesetzlichen Bedingungen erscheint sinnvoll und nachvollziehbar.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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