TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 86 Cents je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von gerundet 18 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 27,4 Mio. Euro. Mit der vorgeschlagenen Ausschüttungshöhe wird die in der Vergangenheit zugesagte und stets gelebte Ausschüttungspolitik, welche eine jährliche Steigerung der Dividende um 2 bzw. 3 Cent pro Jahr (ehemals 5 Pfennige pro Jahr) vorsieht, fortgeschrieben. Der Ausschüttungshöhe kann zugestimmt werden, da der Jahresüberschuss zu einem Großteil aus außerordentlichen Erträgen aus Immobilienverkäufen (Substanz) besteht. Das operative Ergebnis wird nahezu vollständig ausgeschüttet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen Umbruch vom Kühlhausspezialisten zum Gewerbeimmobilienunternehmen hinter sich. Generell erscheint die Strategie nachvollziehbar. Lobenswert ist die hohe Kompetenz bei Ein- und Verkauf der Immobilien und die bemerkenswerte Konsequenz, mit der nur aussichtsreiche Projekte angegangen werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es sind keine Anhaltspunkte bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Rödl & Partner zählt zu den großen mittelständisch geprägten Kanzleien und erscheint fachlich entsprechend qualifiziert zu sein, um die Prüfung der Abschlüsse der Bayerischen Gewerbebau AG vornehmen zu können. Da Rödl & Partner jedoch nun bereits seit über zehn Jahren die Abschlüsse der Gesellschaft prüft, erscheint aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit gefährdet zu sein. Daher erscheint die Zeit für einen Wechsel gekommen. TOP 6 Beschlussfassung über die Neufassung von § 19 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Anpassung der aktuellen Satzung an die aktuellen gesetzlichen Bedingungen erscheint sinnvoll und nachvollziehbar. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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