Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die SEVEN PRINCIPLES AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Geschäft bleibt weiter defizitär, aber der Vorstand bemüht sich nach Kräften dies zu ändern.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem sehr engagiert handelnden Aufsichtsrat gebührt auch für 2019 Entlastung.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die GaMa soll zum 6. Mal gewählt werden. Gegen die Wahl bestehen prinzipiell keine Einwände. Die im Abschluss genannten, aber nicht weiter erläuterten Nebenkosten, werden hinterfragt.

 

 

TOP 5 Aufhebung der bestehenden Genehmigten Kapitalia I, II und III, Schaffung von neuem Genehmigtem Kapital I und entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK kann den Vorratsbeschlüssen in dieser Größenordnung (bis zu 50% Grundkapitalerhöhung) und Form nicht zustimmen. Insbesondere für Sacheinlagen ist keine Regelung oder Begrenzung im Beschluss vorgesehen.

 

 

TOP 6 Aufhebung von bestehendem Bedingtem Kapital und entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine Einwände gegen die Aufhebung der bisherigen Kapitalia.

 

 

TOP 7 Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag der SEVEN PRINCIPLES AG mit der Seven Principles Mobility GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die geplante Umstrukturierung. Es wird dennoch hinterfragt werden, warum dies nun so durchgeführt wird, nachdem in den letzten Jahren die meisten Tochtergesellschaften auf die Mutter verschmolzen wurden.

 

 

TOP 8 Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag der SEVEN PRINCIPLES AG mit der Seven Principles intomarkets GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die geplante Umstrukturierung. Es wird dennoch hinterfragt werden, warum dies nun so durchgeführt wird, nachdem in den letzten Jahren die meisten Tochtergesellschaften auf die Mutter verschmolzen wurden.

 

 

TOP 9 Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag der SEVEN PRINCIPLES AG mit der Seven Principles Telco Media Technologies GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die geplante Umstrukturierung. Es wird dennoch hinterfragt werden, warum dies nun durchgeführt wird, nachdem in den letzten Jahren die meisten Tochtergesellschaften auf die Mutter verschmolzen wurden.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SEVEN PRINCIPLES AG und der Seven Principles Mobility GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit den ausgegliederten Gesellschaften.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SEVEN PRINCIPLES AG und der Seven Principles intomarkets GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit den ausgegliederten Gesellschaften.

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SEVEN PRINCIPLES AG und der Seven Principles Telco Media Technologies GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit den ausgegliederten Gesellschaften.

 

 

TOP 13 Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Anpassung von §2 der Satzung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.